Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung: Aktualisierungen, Fristen, Tests und Nachweise

REACH-Anhang XVII-Compliance-Leitfaden, aktualisiert im Juni 2026

Die Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung ist eine der wichtigsten Chemikalien-Compliance-Verpflichtungen für Unternehmen, die Produkte, Gemische, Materialien oder Artikel auf den EU-/EWR-Markt bringen. Für Hersteller, Importeure, Einzelhändler, Handelsmarken, Händler und Produkt-Compliance-Teams ist Anhang XVII nicht nur eine Liste eingeschränkter Stoffe. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Beschränkungsrahmen, der die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in bestimmten Produkten, Materialien, Mischungen oder Anwendungen verbieten oder einschränken kann.

Die Herausforderung für Unternehmen ist praktischer Natur: Welche Einschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung gelten für meine Produkte? Welche Lieferanten sind betroffen? Brauche ich einen Test? Welche Beweise soll ich sammeln? Wie weise ich die Einhaltung bei Kundenaudits oder Behördeninspektionen nach?

In diesem Leitfaden werden die neuesten REACH-Anhang-XVI-Aktualisierungen, Fristen, betroffene Produktkategorien, Teststrategien, Anforderungen an Lieferantennachweise erläutert und erläutert, wie die Produkt-Compliance-Software von ComplyMarket Unternehmen dabei helfen kann, die Einhaltung von Anhang XVII strukturiert, nachvollziehbar und revisionssicher zu verwalten.

Was ist REACH Anhang XVII?

REACH Anhang XVII ist die EU-Liste der Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Jeder Beschränkungseintrag definiert den Stoff oder die Stoffgruppe, den Produkt- oder Materialumfang, die Konzentrationsgrenze oder -bedingung, die eingeschränkte Verwendung sowie etwaige Ausnahmen oder Übergangszeiträume.

Eine Einschränkung gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung kann gelten für:

  • Eine Substanz fĂĽr sich.
  • Ein Stoff in einer Mischung.
  • Eine Substanz in einem Artikel.
  • Eine bestimmte Produktkategorie, beispielsweise Textilien, Leder, Kosmetika, Spielzeug, Lebensmittelpapier, Feuerlöschschäume, Beschichtungen, Klebstoffe oder Industrieartikel.
  • Eine spezifische Verwendung, wie z. B. Verbraucherverwendung, professionelle Verwendung, industrielle Verwendung, chemische Reinigung, Brandbekämpfungsschulung oder kosmetische Anwendung.
  • Ein bestimmter Konzentrationsschwellenwert, z. B. Gewichtsprozent, mg/kg, ppb oder mg/L.
  • Ein spezifischer Expositionsweg, z. B. Hautkontakt, Einatmen, Freisetzung in die Umwelt oder Exposition des Arbeitnehmers.

Der wichtigste Punkt für Compliance-Teams ist, dass Anhang XVII bewertet werden muss Eintrag für Eintrag. Eine allgemeine „REACH-konforme“ Lieferantenerklärung reicht nicht aus, es sei denn, sie wird durch Beweise gestützt, die den genauen Beschränkungsbedingungen entsprechen.

Einige Einschränkungen gelten beispielsweise für die gesamte Mischung, während andere für ein homogenes Material, einen fertigen Artikel, eine Produktkategorie, eine Verwendungsbedingung, ein Szenario für einen professionellen Benutzer oder ein Szenario für eine Verwendung durch den Verbraucher gelten. Aus diesem Grund erfordert die Einhaltung von REACH Anhang XVII eine rechtliche Prüfung, Materialzuordnung, Lieferantendaten, SDB-Überprüfung, Testnachweise und Änderungskontrolle.

Neueste REACH-Anhang XVII-Updates und Fristen

Die jüngsten Aktualisierungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung zeigen einen klaren regulatorischen Trend: Die EU verschärft die Beschränkungen für PFAS, persistente Stoffe, CMR-Stoffe, Mikroplastik, Stoffe, die Arbeitnehmern ausgesetzt sind, und gefährliche Stoffe in Artikeln für den Verbraucher- und professionellen Gebrauch.

Die folgenden Aktualisierungen sind besonders wichtig fĂĽr Unternehmen, die Produkte, Materialien, Mischungen oder Komponenten auf dem EU-Markt verkaufen.

Mikropartikel aus synthetischen Polymeren – Verordnung (EU) 2026/1168

Mit der Verordnung (EU) 2026/1168 wird Eintrag 78 des Anhangs XVII für Mikropartikel aus synthetischen Polymeren geändert. Darin werden Ausnahmeregelungen für Arzneimittel, Tierarzneimittel sowie produkt- und prozessorientierte Forschung und Entwicklung, auch bekannt als PPORD, in Mengen von 1 Tonne pro Jahr oder weniger klargestellt. Außerdem wird die Ausnahmeregelung für feste Matrix präzisiert, indem festgelegt wird, dass die beabsichtigte Endverwendung ein Jahr oder länger dauern muss.

Wichtige Termine:

  • Einige Ă„nderungen gelten rĂĽckwirkend ab dem 17. Oktober 2023.
  • Die Festmatrix-Klärung gilt ab dem 22. Juni 2028.

Warum es wichtig ist:
Unternehmen, die Mikropartikel aus synthetischen Polymeren verwenden, sollten neu bewerten, ob fĂĽr ihre Produkte die richtige Ausnahmeregelung gilt und ob Informations-, Kennzeichnungs-, Berichts- oder Neuformulierungspflichten gelten.

2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen – Verordnung (EU) 2026/859

Mit der Verordnung (EU) 2026/859 wird in Artikeln Eintrag 83 fĂĽr 2,4-Dinitrotoluol, auch bekannt als 2,4-DNT, hinzugefĂĽgt. Nach dem 10. Mai 2027 darf 2,4-DNT nicht mehr in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr in Verkehr gebracht oder als Stoff in Erzeugnissen fĂĽr gewerbliche Anwender oder die breite Ă–ffentlichkeit verwendet werden.

Wichtige Termine:

  • Allgemeiner Bewerbungstermin: 10. Mai 2027.
  • Bestimmte Kraftfahrzeuganwendungen, darunter Mikrogasgeneratoren fĂĽr Gurtstraffer und Motorhaubenaktuatoren sowie Ersatzteile, haben ein späteres Anwendungsdatum, den 11. Mai 2029.

Warum es wichtig ist:
Artikellieferanten, Automobilzulieferer, Hersteller und Importeure von Industrieartikeln sollten die Zusammensetzungsdaten auf Materialebene ĂĽberprĂĽfen, insbesondere fĂĽr Artikel, die an professionelle Anwender oder Verbraucher geliefert werden.

PFAS in Feuerlöschschäumen – Verordnung (EU) 2025/1988

Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 wird Eintrag 82 für PFAS in Feuerlöschschäumen hinzugefügt. Die allgemeine Beschränkung legt ab dem 23. Oktober 2030 einen Konzentrationsgrenzwert von 1 mg/L für die Summe aller PFAS in Löschschäumen fest, mit mehreren früheren und späteren Übergangsfristen für bestimmte Verwendungen.

Zu den wichtigsten Terminen und Aufgaben gehören:

  • Allgemeine Einschränkung ab 23. Oktober 2030.
  • Bestimmte Ausnahmen fĂĽr das Inverkehrbringen von tragbaren Feuerlöschern gelten je nach Schaumtyp bis zum 23. Oktober 2026 oder 23. April 2027.
  • Bestimmte Nutzungsausnahmen gelten je nach Antrag bis zum 23. April 2027, 31. Dezember 2030 oder 23. Oktober 2035.
  • Ab dem 23. Oktober 2026 mĂĽssen bestimmte Anwender einen Managementplan fĂĽr PFAS-haltige Löschschäume erstellen.
  • Ab dem 23. Oktober 2026 gelten Kennzeichnungspflichten fĂĽr Löschschäume, ungenutzte Schaumvorräte und PFAS-haltige Abfälle bei Einhaltung entsprechender Grenzwerte.

Warum es wichtig ist:
Die Konformität mit Feuerlöschschaum ist nicht nur eine Frage der Produktsubstitution. Unternehmen benötigen möglicherweise Bestandsaufzeichnungen, Bestandstransparenz, Kennzeichnung, Abfallbehandlungsdokumentation, Managementpläne, Nutzungsbeschränkungen und Substitutionsstrategien.

CMR-Stoffe – Verordnung (EU) 2025/1731

Mit der Verordnung (EU) 2025/1731 werden Anhang XVII Anhänge 2, 4 und 6 aktualisiert, um neu eingestufte krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, sogenannte CMR-Stoffe, gemäß CLP widerzuspiegeln.

Stichtag:

  • Die entsprechenden Aktualisierungen von Anhang XVII gelten ab dem 1. September 2025.

Warum es wichtig ist:
Unternehmen, die Stoffe oder Gemische an die breite Ă–ffentlichkeit liefern, sollten prĂĽfen, ob neu eingestufte Stoffe der CMR-Kategorie 1B oberhalb der geltenden Grenzwerte vorhanden sind. Dies ist besonders wichtig fĂĽr Farben, Beschichtungen, Klebstoffe, Tinten, Reinigungsmittel, chemische Mischungen, Hobbyprodukte und Verbraucherformulierungen.

DMAC und NEP – Verordnung (EU) 2025/1090

Mit der Verordnung (EU) 2025/1090 werden die Einträge 80 und 81 für N,N-Dimethylacetamid, bekannt als DMAC, und 1-Ethylpyrrolidin-2-on, bekannt als NEP, hinzugefügt. Hierbei handelt es sich um dipolare aprotische Lösungsmittel, die in verschiedenen industriellen und professionellen Anwendungen eingesetzt werden.

Wichtige Termine:

  • Ab dem 23. Dezember 2026 mĂĽssen Stoffe oder Gemische, die DMAC oder NEP in einer Menge von 0,3 % oder mehr enthalten, spezifische Sicherheitsdatenblätter, chemische Sicherheitsberichte und Anforderungen zur Kontrolle der Arbeitnehmerexposition erfĂĽllen.
  • FĂĽr DMAC, das als Lösungsmittel bei der Herstellung von Chemiefasern verwendet wird, gelten die entsprechenden Verpflichtungen ab dem 23. Juni 2029.

Warum es wichtig ist:
Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass Sicherheitsdatenblätter, chemische Sicherheitsberichte, DNEL-Werte, Betriebsbedingungen und Kontrollen der Arbeitnehmerexposition aktualisiert und dokumentiert werden.

PAK in Tonzielen – Verordnung (EU) 2025/660

Mit der Verordnung (EU) 2025/660 wird eine neue PAK-Beschränkung für beim Schießen verwendete Tonziele hinzugefügt.

Stichtag und Limit:

  • Ab dem 22. April 2026 dĂĽrfen gelistete PAK nicht mehr in Verkehr gebracht oder in Tonzielscheiben zum SchieĂźen verwendet werden, wenn die Summe aller gelisteten PAK 50 mg/kg, entsprechend 0,005 % der Trockenmasse, ĂĽberschreitet.

Warum es wichtig ist:
Sportartikellieferanten, SchieĂźstandbetreiber, Hersteller und Importeure von Wurfscheiben sollten die Bindemittelzusammensetzung, Lieferantennachweise und Testberichte ĂĽberprĂĽfen.

PFHxA, Salze und verwandte Stoffe – Verordnung (EU) 2024/2462

Mit der Verordnung (EU) 2024/2462 wird Eintrag 79 fĂĽr PFHxA, seine Salze und PFHxA-verwandte Stoffe hinzugefĂĽgt.

Wichtige Limits und Termine:

  • Ab dem 10. Oktober 2026 gelten fĂĽr mehrere Produktkategorien Beschränkungen von 25 ppb fĂĽr die Summe von PFHxA und seinen Salzen bzw. 1.000 ppb fĂĽr die Summe von PFHxA-verwandten Stoffen, gemessen in homogenem Material.
  • Zu den betroffenen Produktkategorien gehören Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung und zugehörigen Accessoires fĂĽr die breite Ă–ffentlichkeit, Schuhe fĂĽr die breite Ă–ffentlichkeit, Papier und Pappe als Lebensmittelkontaktmaterialien, Mischungen fĂĽr die breite Ă–ffentlichkeit und Kosmetika.
  • Ab dem 10. Oktober 2027 erstreckt sich die Beschränkung auf bestimmte andere Textilien, Leder, Pelze und Häute fĂĽr die breite Ă–ffentlichkeit.
  • Ab dem 10. April 2026 gelten Beschränkungen fĂĽr bestimmte Löschschäume, die fĂĽr Schulungen, Tests und öffentliche Feuerwehren verwendet werden.
  • Ab dem 10. Oktober 2029 gelten Beschränkungen fĂĽr Löschschäume und -konzentrate fĂĽr die zivile Luftfahrt.

Warum es wichtig ist:
Dieses Update ist von großer Bedeutung für die Lieferketten Textilien, Outdoor-Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Lebensmittelkontaktverpackungen, Kosmetika, Verbrauchermischungen und Feuerlöschschaum.

Siloxane D4, D5 und D6 – Verordnung (EU) 2024/1328

Die Verordnung (EU) 2024/1328 ersetzt und erweitert Eintrag 70 fĂĽr D4-, D5- und D6-Siloxane.

Wichtige Termine und Bedingungen:

  • Nach dem 6. Juni 2026 dĂĽrfen D4, D5 und D6 nicht mehr als Stoffe, Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr des jeweiligen Stoffes in Verkehr gebracht werden.
  • D4, D5 und D6 dĂĽrfen ab dem 6. Juni 2026 nicht mehr als Lösungsmittel fĂĽr die chemische Reinigung von Textilien, Leder und Pelzen verwendet werden.
  • FĂĽr andere Kosmetikprodukte als abwaschbare Kosmetika gilt die Beschränkung ab dem 6. Juni 2027.
  • FĂĽr bestimmte Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Arzneimittel und Tierarzneimittel gelten spätere Termine.

Warum es wichtig ist:
Kosmetika, Silikonpolymere, chemische Reinigung, medizinische Geräte, Klebstoffe, Dichtstoffe, Beschichtungen und industrielle Silikonlieferketten sollten Formulierungsdaten, Rückstandsmengen, Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen überprüfen.

Produktkategorien, die am stärksten von REACH Anhang XVII betroffen sind

Die jüngsten Aktualisierungen des REACH-Anhangs XVII sind besonders relevant für Unternehmen, die Fertigprodukte, Materialien, Mischungen oder Komponenten auf dem EU-Markt verkaufen. Die Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften sind nicht auf Chemiehersteller beschränkt. Betroffen sind Marken, Importeure, Einzelhändler, Großhändler, Eigenmarkenverkäufer, Zulieferer und Hersteller, die auf komplexe Lieferketten angewiesen sind.

Für Produkt-Compliance-Teams ist die Schlüsselfrage nicht nur: „Kommt dieser Stoff in unserem Produkt vor?“ Die bessere Frage ist: „Gilt diese Einschränkung für dieses Material, diese Verwendung, Konzentration, Kundengruppe, Frist oder Ausnahme?“

Textilien, Leder und Schuhe

Textilien, Leder, Pelze, Häute, Accessoires und Schuhe gehören zu den Produktkategorien, die am stärksten von den jüngsten Aktualisierungen des Anhangs XVII betroffen sind, insbesondere weil PFAS-basierte Chemikalien in der Vergangenheit für Wasserbeständigkeit, Ölabweisung, Fleckenbeständigkeit und Leistungsausrüstung verwendet wurden.

Die PFHxA-Beschränkung ist besonders relevant für Unternehmen, die Bekleidung, Outdoor-Bekleidung, Sportbekleidung, Uniformen, Taschen, Accessoires, Lederwaren, Schuhe und beschichtete Textilprodukte an die breite Öffentlichkeit in der EU verkaufen.

Compliance-Teams sollten Folgendes ĂĽberprĂĽfen:

  • Wasserabweisende AusrĂĽstung.
  • Ă–lbeständige oder schmutzabweisende Behandlungen.
  • Beschichtete Stoffe und laminierte Textilien.
  • Membranen und Leistungsschichten.
  • Oberflächenbehandlungen von Leder.
  • Klebstoffe, gedruckte Logos und beschichtete Besätze.
  • Lieferantenaussagen wie „wasserdicht“, „ölbeständig“, „pflegeleicht“ oder „Hochleistungs-AusrĂĽstung“.

Das Hauptrisiko liegt oft nicht im Grundstoff oder Leder selbst, sondern in der Behandlung oder Beschichtung durch Vorlieferanten. Unternehmen sollten materialspezifische Lieferantenerklärungen sammeln, Informationen zur PFAS- oder fluorfreien Ausrüstung anfordern und mit hohem Risiko behandelte Materialien testen, wenn die Lieferantennachweise schwach sind.

Löschschäume und Brandschutzausrüstung

Feuerlöschschäume sind eine der am stärksten betroffenen Kategorien unter den jüngsten PFAS-Beschränkungen. Dies ist von großer Bedeutung für Schaumhersteller, Händler, Feuerwehren, Flughäfen, Häfen, Offshore-Anlagen, Raffinerien, Petrochemiestandorte, Verteidigungsbetreiber, Industrieanlagen und Gebäudebetreiber, die Feuerlöschsysteme warten.

Die Compliance-Herausforderung geht über den Austausch einer Schaumformulierung hinaus. Unternehmen müssen möglicherweise Folgendes tun:

  • Identifizieren Sie PFAS-haltige Schaumvorräte.
  • Konzentrationsgrenzen prĂĽfen.
  • ĂśberprĂĽfen Sie die Ăśbergangsfristen.
  • Beschriften Sie Schaumvorräte und PFAS-haltige Abfälle.
  • Bereiten Sie standortspezifische Managementpläne vor.
  • Kontrollieren Sie die Verwendung während Schulung, Tests und NotfallmaĂźnahmen.
  • Dokumentieren Sie die Abfallsammlung und -behandlung.
  • Planen Sie den Umstieg auf fluorfreie Alternativen.

Die Einhaltung der Brandbekämpfungsschaumvorschriften erfordert eine Koordination zwischen Beschaffungs-, EHS-, Rechts-, Wartungs-, Notfallreaktions- und Produktkonformitätsteams.

Kosmetik- und Körperpflegeprodukte

Kosmetik- und Körperpflegeprodukte unterliegen einem zunehmenden Druck nach Anhang XVII, da eingeschränkte Stoffe als Inhaltsstoffe, Verunreinigungen, Verarbeitungsrückstände, Filmbildner, Duftstoffträger, Texturmittel oder Leistungszusätze auftreten können.

Zu den relevanten Themen des Anhangs XVII gehören:

  • D4-, D5- und D6-Siloxane.
  • Mikropartikel aus synthetischem Polymer.
  • PFHxA, Salze und verwandte Stoffe.
  • Leistungszutaten auf PFAS-Basis.
  • FormulierungsrĂĽckstände und Verunreinigungen.

Kosmetikunternehmen sollten Produkte mit Aussagen wie „langanhaltend“, „wasserfest“, „übertragungsbeständig“, „filmbildend“, „hochleistungsfähig“ oder „wasserbeständig“ bewerten. Sie sollten auch absichtlich zugesetzte Polymerpartikel, eingekapselte Inhaltsstoffe, Glitzer, Peelingpartikel und filmbildende Polymere bewerten.

Zu den empfohlenen Nachweisen gehören vollständige Formulierungsdaten, Lieferantenerklärungen, technische Inhaltsstofffunktionen, gegebenenfalls Sicherheitsdatenblätter, Ausnahmebewertungen, Aufzeichnungen zur Neuformulierung und Prüfberichte für Hochrisikostoffe.

Medizinische Geräte und Arzneimittel

Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Arzneimittel und Tierarzneimittel können von den Beschränkungen in Anhang XVII betroffen sein, einige Beschränkungen umfassen jedoch spezifische Ausnahmen oder spätere Anwendungstermine für gesundheitsbezogene Anwendungen.

Dies bedeutet nicht, dass diese Produkte ignoriert werden können. Das bedeutet, dass Unternehmen dokumentieren müssen, warum das Produkt für die entsprechende Ausnahme-, Ausnahme- oder Übergangsfrist in Frage kommt.

Medizin- und Gesundheitsprodukte können eingeschränkte Stoffe enthalten in:

  • Polymere und Schläuche.
  • Beschichtungen und Schmierstoffe.
  • Klebstoffe und Dichtungen.
  • Silikonkomponenten.
  • Diagnostische Materialien.
  • Verpackung.
  • Arzneimittelverabreichungssysteme.
  • Elektronische Komponenten.

Das Hauptrisiko ist eine unzureichende Dokumentation. Wenn sich ein Unternehmen auf eine Ausnahmeregelung beruft, sollte es in der Lage sein, den Produktumfang, die Rechtsgrundlage, den Verwendungszweck, die materielle Funktion und Belege fĂĽr die Ausnahmeregelung nachzuweisen.

Automobil- und Industrieartikel

Automobil- und Industrieartikel sind zunehmend von Anhang XVII betroffen, da komplexe Produkte viele versteckte chemische Risikopunkte in Komponenten, Beschichtungen, Elastomeren, Schäumen, Textilien, Klebstoffen und Sicherheitssystemen enthalten.

Die 2,4-DNT-Beschränkung ist besonders relevant für Artikel, die an professionelle Anwender oder Verbraucher geliefert werden, einschließlich bestimmter sicherheitsrelevanter Anwendungen im Automobilbereich mit bestimmten Übergangszeiten.

Automobil- und Industriezulieferer sollten Folgendes prĂĽfen:

  • Gurtstraffersysteme.
  • Motorhaubenaktuatoren.
  • Mikrogasgeneratoren.
  • Ersatzteile.
  • Gummi- und Elastomerkomponenten.
  • Dichtungen und Dichtungen.
  • Beschichtungen und Klebstoffe.
  • Innenverkleidung und Schaumstoffe.
  • Textilien und behandelte Oberflächen.
  • Importierte Baugruppen und Unterkomponenten.

Die Herausforderung liegt in der Tiefe der Lieferkette. Ein Lieferant der Stufe 1 hat möglicherweise keinen vollständigen Einblick in die chemische Zusammensetzung der Stufe 2 oder 3. Daher sind strukturierte Lieferantenerklärungen, Materialzuordnung und Änderungskontrolle unerlässlich.

Beschichtungen, Klebstoffe, Tinten und chemische Mischungen

Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtstoffe, Tinten, Farben, Reinigungsmittel, Verarbeitungshilfsstoffe und andere chemische Gemische sind von Anhang XVII stark betroffen, da Beschränkungen direkt für Stoffe und Gemische gelten können.

Aktuelle Aktualisierungen zu DMAC und NEP sind besonders wichtig für Unternehmen, die Lösungsmittel in industriellen Prozessen, Beschichtungen, Polymeren, Faserproduktion, Elektronik, Klebstoffen und Spezialchemieanwendungen verwenden oder liefern.

Compliance-Teams sollten Folgendes ĂĽberprĂĽfen:

  • Qualität und Vollständigkeit des SDB.
  • Formulierungsdaten.
  • Konzentrationsbereiche.
  • CMR-Klassifizierungen.
  • DNEL-Werte.
  • Expositionsszenarien.
  • Kontrolle der Arbeitnehmerexposition.
  • Betriebsbedingungen.
  • Lieferantenerklärungen und Rezepturänderungen.

Das Testen fertiger Produkte reicht möglicherweise nicht immer aus. Für Gemische benötigen Unternehmen häufig Nachweise auf Formulierungsebene und Daten zur Lieferantenzusammensetzung.

Papier, Pappe und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in BerĂĽhrung kommen

Papier, Pappe und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sollten überprüft werden, da sich PFHxA-Beschränkungen auf Papier und Pappe auswirken können, die als Materialien für den Lebensmittelkontakt verwendet werden.

Zu den Anwendungen mit hohem Risiko können gehören:

  • Fettbeständiges Papier.
  • Wasserbeständiges Papier.
  • Ă–lbeständige Verpackung.
  • Fast-Food-Verpackung.
  • Bäckereiverpackung.
  • Behälter zum Mitnehmen.
  • Verpackungen und PapiertĂĽten.
  • Beschichtete oder barrierebehandelte Platten.

Das Compliance-Risiko hängt oft mit der Oberflächenbehandlung oder der Barrierechemie zusammen, nicht mit dem Rohpapier selbst. Verpackungslieferanten und Markeninhaber sollten Informationen zur Behandlungschemie, Erklärungen zum Lebensmittelkontakt, PFAS-Testberichte und Dokumentationen von Beschichtungslieferanten anfordern.

Spielzeug, Kinderpflegeprodukte und KonsumgĂĽter

Spielzeuge, Kinderpflegeprodukte und Konsumgüter unterliegen häufig einer strengeren Prüfung, da sie mit direktem Hautkontakt, oraler Exposition, der Verwendung durch Kinder oder wiederholter Verbraucherexposition verbunden sein können.

Einschränkungen gemäß Anhang XVII können sich auf Folgendes auswirken:

  • Kunststoffe.
  • Gummi.
  • Beschichtungen.
  • Farben.
  • Textilien.
  • Klebstoffe.
  • Schäume.
  • Leder.
  • Gedruckte Materialien.
  • Metallteile.

Importeure und Eigenmarkenverkäufer sind besonders gefährdet, da sie häufig auf Fabriken Dritter angewiesen sind und möglicherweise keine direkte Kontrolle über die Formulierung haben. Kundenaudits und Marktüberwachungsbehörden erwarten zunehmend strukturierte Nachweise und nicht nur Lieferantenversprechen.

Elektronik, elektrische Geräte und Komponenten

Elektronische und elektrische Geräte können von Anhang XVII betroffen sein, auch wenn Unternehmen bereits RoHS-, POPs- oder SCIP-Verpflichtungen erfüllen. Die Einhaltung von REACH Anhang XVII ist unabhängig von RoHS und muss unabhängig überprüft werden.

Zu den potenziellen Risikobereichen gehören:

  • Kunststoffe und Gummi.
  • Kabel und AnschlĂĽsse.
  • Beschichtungen und Schutzlacke.
  • Kleb- und Dichtstoffe.
  • Tinten und Etiketten.
  • Batteriebezogene Materialien.
  • Reinigungsmittel und Prozesschemikalien.
  • Dichtungen und behandelte Oberflächen.

Der Hauptfehler besteht darin, anzunehmen, dass die RoHS-Konformität automatisch die Einhaltung von Anhang XVII beweist. Das ist nicht der Fall. Anhang XVII deckt eine breitere Palette chemischer Beschränkungen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ab.

So erkennen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind

Um zu wissen, ob Ihre Produkte von REACH Anhang XVII betroffen sind, benötigen Unternehmen eine strukturierte Anwendbarkeitsbewertung. Der Prozess soll gesetzliche Anforderungen mit tatsächlichen Produktdaten, Lieferanteninformationen und Materialzusammensetzung verbinden.

Stellen Sie zunächst die folgenden Fragen:

1- Bringen Sie Produkte, Mischungen, Komponenten oder Materialien auf den EU-/EWR-Markt?
Wenn ja, kann Anhang XVII Anwendung finden.

2- Handelt es sich bei Ihren Produkten um Erzeugnisse, Mischungen, Stoffe oder Kombinationen davon?
Der Umfang der Beschränkung hängt vom rechtlichen Wortlaut jedes Eintrags in Anhang XVII ab.

3- Welche Produktkategorien verkaufen Sie?
Bei Textilien, Leder, Schuhen, Kosmetika, Verpackungen, Spielzeug, Elektronik, Feuerlöschschäumen, Beschichtungen, Klebstoffen, Industrieartikeln und chemischen Mischungen können besondere Risikobereiche bestehen.

4- Welche Materialien und Substanzen sind vorhanden?
Überprüfen Sie Stücklisten, Rezepturen, Materialdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter, Lieferantenerklärungen und Prüfberichte.

5- Gibt es Behandlungen oder Funktionen mit hohem Risiko?
Wasserbeständigkeit, Ölabweisung, Fleckenbeständigkeit, Flammschutz, Flexibilität, Pigmentierung, Beschichtungsleistung und die Verwendung von Lösungsmitteln können auf Risiken bei der Einhaltung chemischer Vorschriften hinweisen.

6- Legen Ihre Lieferanten eintragsspezifische Nachweise vor?
Eine generische REACH-Erklärung ist schwächer als eine Erklärung, die sich auf den genauen Anhang XVII-Eintrag, die Stoffgruppe, den Grenzwert, das Material und den Produktumfang bezieht.

7- Verlassen Sie sich auf Ausnahmen oder Ăśbergangsfristen?
Wenn ja, dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage, den Produktumfang und Belege fĂĽr die Ausnahme.

8- Haben sich Lieferanten, Materialien oder Rezepturen geändert?
Ein zuvor konformes Produkt muss möglicherweise nach einem Lieferantenwechsel, einer Aktualisierung der Rezeptur, einer neuen Beschichtung, einer Änderung des Recyclinganteils oder einer Produktionsverlagerung neu bewertet werden.

Ein praktisches Screening nach Anhang XVII sollte jede Produktfamilie relevanten Materialien, Lieferantenquellen, anwendbaren Einträgen, Konzentrationsschwellenwerten, Ausnahmen, Testnachweisen und Compliance-Entscheidungen zuordnen.

Welche Nachweise benötigen Sie für die Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung?

Ein „REACH-konformes“ Lieferantenschreiben allein reicht selten aus. Gute Nachweise nach Anhang XVII sollten spezifisch, aktuell, nachvollziehbar und mit der genauen rechtlichen Anforderung verknüpft sein.

Ein prĂĽfungsfertiges Nachweispaket nach Anhang XVII sollte Folgendes enthalten:

  • Produktname, SKU, Modell, Produktfamilie oder Artikelreferenz.
  • Rolle auf dem EU-Markt, z. B. Hersteller, Importeur, Händler oder Markeninhaber.
  • StĂĽcklisten-, Material- oder Rezepturzuordnung.
  • Lieferantenliste und Kontaktdaten des Lieferanten.
  • Anwendbare Einträge in Anhang XVII und BegrĂĽndung fĂĽr die ĂśberprĂĽfung.
  • Lieferantenerklärungen mit Bezug auf den genauen Stoff, Eintrag, Schwellenwert und Stoffumfang.
  • Sicherheitsdatenblätter fĂĽr Stoffe und Gemische.
  • Offenlegung von Zusammensetzungsdaten oder Formulierungen, sofern erforderlich.
  • Labortestberichte fĂĽr Hochrisikomaterialien oder unsichere Lieferantendaten.
  • Ausnahme- oder AbweichungsbegrĂĽndung, sofern verwendet.
  • Etiketten, Warnungen oder Anweisungen, sofern erforderlich.
  • Ă„nderungskontrollaufzeichnungen fĂĽr Materialien, Lieferanten und Rezepturen.
  • Aufzeichnungen ĂĽber Nichtkonformität und KorrekturmaĂźnahmen.
  • Der Versionsverlauf zeigt, wann Beweise gesammelt, ĂĽberprĂĽft und genehmigt wurden.

Der stärkste Beweis verbindet sechs Dinge klar miteinander:

Produkt → Material → Lieferant → Einschränkung → Nachweis → Compliance-Entscheidung

Diese Rückverfolgbarkeit ist es, was Kunden, Prüfer und Marktüberwachungsbehörden normalerweise erwarten, wenn sie einen Nachweis über die Einhaltung von REACH Anhang XVII verlangen.

Wann sind Tests gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung erforderlich?

Anhang XVII der REACH-Verordnung schafft keine einheitliche Prüfanforderung für jedes Produkt. Die Tests sollten risikobasiert sein und auf den spezifischen Beschränkungseintrag, den Produkttyp, das Material und die verfügbaren Lieferantennachweise abgestimmt sein.

Tests sind normalerweise erforderlich oder werden dringend empfohlen, wenn:

  • Lieferantenerklärungen sind generisch, veraltet oder nicht eintragsspezifisch.
  • Das Produkt enthält risikoreiche Materialien wie Weich-PVC, Gummi, beschichtete Textilien, Leder, Pigmente, Klebstoffe, Schaumstoffe, recycelten Kunststoff oder oberflächenbehandelte Materialien.
  • Das Produkt wird aus einer Lieferkette mit hohem Risiko oder einer unbekannten Lieferkette importiert.
  • Die Beschränkung sieht einen genauen Konzentrationsgrenzwert vor und dem Unternehmen fehlen verlässliche Daten zur Zusammensetzung.
  • Das Produkt ist fĂĽr Kinder, Hautkontakt, Lebensmittelkontakt, Verbrauchergebrauch oder längere Exposition bestimmt.
  • Es hat eine Ă„nderung beim Lieferanten, Material, der Formulierung, dem Pigment, der Beschichtung oder dem Herstellungsprozess stattgefunden.
  • Kundenverträge, Händler oder Behörden benötigen analytische Nachweise.
  • Der Produktanspruch deutet auf eine chemische Behandlung hin, etwa wasserfest, schmutzabweisend, ölbeständig, flammhemmend oder langlebig.
  • Die Lieferantendokumentation steht im Widerspruch zum bekannten Materialrisiko.

Tests sind möglicherweise nicht für jedes Produkt mit geringem Risiko erforderlich, wenn das Unternehmen über überzeugende Lieferantennachweise, vollständige Formulierungsdaten, zuverlässige SDB-Informationen und eine dokumentierte Anwendbarkeitsbewertung verfügt. Bei Materialien mit hohem Risiko und eingeschränkten Stoffen mit strengen Konzentrationsgrenzwerten sind Labortests jedoch häufig der aussagekräftigste Beweis.

Ein starker Testplan sollte Folgendes definieren:

  • Das getestete Produkt oder Material.
  • Der spezifische Eintrag in Anhang XVII.
  • Die gesetzliche Grenze.
  • Die Testmethode.
  • Die Sampling-Logik.
  • Die Chargen-, Lieferanten- oder SKU-Abdeckung.
  • Das verwendete Labor.
  • Das Ergebnis und die Entscheidung.
  • Wie das Ergebnis auf verwandte Varianten oder Produktfamilien angewendet wird.

Häufige Fehler bei der Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung

Viele Unternehmen versäumen die Einhaltung von Anhang XVII, nicht weil sie REACH ignorieren, sondern weil ihr Prozess zu allgemein ist oder zu sehr von Zusagen der Lieferanten abhängt.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

Wir behandeln REACH SVHC und Anhang XVII als dasselbe

Bei der REACH-Kandidatenliste und Anhang XVII handelt es sich um unterschiedliche Verpflichtungen. Ein Produkt kann SVHC-konform sein und dennoch eine Beschränkung in Anhang XVII nicht erfüllen, wenn es einen eingeschränkten Stoff über dem zulässigen Grenzwert oder in einer eingeschränkten Verwendung enthält.

Verlassen Sie sich auf generische Lieferantenerklärungen

Eine Erklärung, die lediglich „REACH-konform“ lautet, beweist nicht die Einhaltung eines bestimmten Eintrags in Anhang XVII. Compliance-Teams sollten Erklärungen anfordern, in denen die genaue Beschränkung, Substanz, Schwelle, Material und Produktumfang aufgeführt sind.

ĂśberprĂĽfung nur nach CAS-Nummer

Einige Einträge in Anhang XVII betreffen Stoffgruppen, verwandte Stoffe, Salze, Polymere, Gemische oder Produktverwendungen. Allein beim CAS-basierten Screening können relevante Einschränkungen möglicherweise außer Acht gelassen werden.

Anwendung der falschen Konzentrationsbasis

Einige Grenzwerte gelten fĂĽr die gesamte Mischung, andere gelten fĂĽr homogenes Material, Trockenmasse, Artikelkonzentration oder bestimmte Freisetzungsbedingungen. Die Anwendung der falschen Grundlage kann zu falschen Compliance-Schlussfolgerungen fĂĽhren.

Fehlende Ăśbergangstermine und Ausnahmeregelungen

Zu den zahlreichen aktuellen Beschränkungen gehören gestaffelte Fristen, branchenspezifische Ausnahmen oder verzögerte Antragstermine. Das Verpassen dieser Termine kann zu vermeidbaren Compliance-Lücken führen.

Nur das fertige Produkt testen

Der eingeschränkte Stoff kann in einer Beschichtung, einem Klebstoff, einem Finish, einem Pigment, einer Membran oder einem Weichmacher konzentriert sein. Das Testen des fertigen Produkts ohne Logik auf Materialebene liefert möglicherweise keine zuverlässigen Beweise.

Importierte Artikel vergessen

Importierte Artikel, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, können den Beschränkungen des Anhangs XVII unterliegen. Importeure und Eigenmarkenverkäufer benötigen Lieferantennachweise und Prüfstrategien, auch wenn die Herstellung außerhalb der EU erfolgt.

Keine Neubewertung nach Änderungen

Die Einhaltung sollte nach Lieferantenänderungen, Formulierungsänderungen, Materialsubstitutionen, Änderungen des Recyclinganteils, Produktionsverlagerungen oder Ansprüchen auf neue Produkte überprüft werden.

Aufbewahrung von Beweismitteln, die nicht zurückverfolgt werden können

Ein Testbericht ist schwach, wenn er nicht mit dem aktuellen Produkt, Material, Lieferanten, der aktuellen Charge oder dem aktuellen Einschränkungseintrag verknüpft werden kann.

REACH Anhang XVII MaĂźnahmen-Checkliste

Nutzen Sie diese praktische Checkliste, um Compliance-Risiken zu reduzieren und sich auf Kunden- oder Behördenanfragen vorzubereiten.

1. Ordnen Sie Ihre Produkte und Materialien zu

Identifizieren Sie alle EU-/EWR-Produkte, SKUs, Varianten, Komponenten, Materialien, Beschichtungen, Klebstoffe, Tinten, Zusatzstoffe und Lieferantenquellen.

2. Klassifizieren Sie Ihren Produkttyp

Bestimmen Sie, ob es sich bei jedem Artikel um einen Stoff, ein Gemisch, einen Artikel oder eine Kombination davon handelt. Dies wirkt sich darauf aus, welche Einträge in Anhang XVII gelten können.

3. Prüfung anhand relevanter Einträge in Anhang XVII

Filterung nach Stoff, Stoffgruppe, Material, Produktkategorie, Verwendung, Kundentyp, Expositionsweg, Konzentrationsschwelle und Frist.

4. Priorisieren Sie Produktkategorien mit hohem Risiko

Geben Sie Textilien, Leder, Schuhen, Kosmetika, Feuerlöschschäumen, Lebensmittelverpackungen, Spielzeug, Elektronik, Beschichtungen, Klebstoffen, Tinten, chemischen Mischungen, Automobilkomponenten und importierten Artikeln Vorrang.

5. Sammeln Sie Lieferantenerklärungen

Fordern Sie Lieferantenerklärungen an, die sich speziell auf den jeweiligen Anhang XVII-Eintrag, das Material, die Stoffgruppe, den Konzentrationsschwellenwert und den Produktumfang beziehen.

6. ĂśberprĂĽfen Sie das Sicherheitsdatenblatt und die Formulierungsdaten

ĂśberprĂĽfen Sie bei Stoffen und Gemischen die Einstufung, Inhaltsstoffe, Konzentrationsbereiche, Expositionsszenarien, DNEL-Werte und Betriebsbedingungen.

7. Identifizieren Sie, wo Tests erforderlich sind

Nutzen Sie risikobasierte Tests, wenn die Lieferantennachweise schwach sind, Materialien ein hohes Risiko darstellen, Konzentrationsgrenzen streng sind oder Kunden analytische Beweise benötigen.

8. Ausnahmen und Abweichungen dokumentieren

Wenn Sie sich auf eine Ausnahme berufen, bewahren Sie eine schriftliche BegrĂĽndung auf, in der Sie darlegen, warum das Produkt dem gesetzlichen Wortlaut entspricht.

9. Kontrollieren Sie Lieferanten- und Materialänderungen

Erfordern Sie eine Genehmigung, bevor Sie Lieferantenänderungen, Formulierungsaktualisierungen, Beschichtungsersetzungen, Änderungen des Recyclinganteils oder Änderungen des Herstellungsprozesses vornehmen.

10. Verfolgen Sie Fristen

FĂĽhren Sie einen Regulierungskalender mit Anwendungsterminen, Ăśbergangsfristen, Kennzeichnungsterminen, Meldepflichten und Ausstiegsfristen.

11. Erstellen Sie ein revisionssicheres Beweispaket

Verknüpfen Sie jedes Produkt mit seinen geltenden Beschränkungen, Lieferantennachweisen, Sicherheitsdatenblättern, Testberichten, Ausnahmeentscheidungen und Genehmigungsaufzeichnungen.

12. ĂśberprĂĽfen Sie die Einhaltung kontinuierlich

Wiederholen Sie die Bewertung, wenn Anhang XVII geändert wird, wenn sich Produkte ändern, wenn Lieferanten wechseln, wenn neue Märkte erschlossen werden oder wenn bestehende Nachweise ablaufen.

Wie ComplyMarket dabei hilft, die Einhaltung von REACH Anhang XVII zu automatisieren

Die manuelle Verwaltung von REACH Annex XVII mit Tabellenkalkulationen, E-Mails und verstreuten Lieferantendokumenten kann schnell unübersichtlich werden. Unternehmen müssen wissen, welche Einschränkungen gelten, welche Produkte betroffen sind, welche Lieferanten reagieren müssen, welche Dokumente fehlen, welche Tests erforderlich sind und ob die Nachweise revisionssicher sind.

ComplyMarket unterstĂĽtzt Unternehmen dabei, die Einhaltung von Annex XVII in einen strukturierten, nachvollziehbaren und skalierbaren Prozess umzuwandeln.

Automatisiertes Restriktionsscreening

ComplyMarket kann Teams dabei unterstützen, Produkte, Materialien, Komponenten und Stoffe anhand relevanter REACH-Anhang XVII-Beschränkungen abzubilden, einschließlich Stoffgruppen, Konzentrationsgrenzen, Produktumfang, Fristen und Ausnahmen.

Anstatt jedes Produkt manuell anhand jedes Updates zu prüfen, können Compliance-Teams betroffene Produkte, Materialien und Lieferanten schneller identifizieren.

Verwaltung von Lieferantenerklärungen

Die Einhaltung von Anhang XVII hängt stark von den Lieferantendaten ab. ComplyMarket unterstützt Unternehmen dabei, Lieferantenerklärungen in einem kontrollierten Workflow zu sammeln, zu organisieren und zu überprüfen.

Dies trägt dazu bei, die Abhängigkeit von vagen Lieferantenerklärungen zu verringern und unterstützt spezifischere Erklärungen zu Stoffen, Einträgen, Materialien und Schwellenwerten.

Zentralisiertes Beweismanagement

ComplyMarket ermöglicht es Teams, Lieferantenerklärungen, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, Prüfberichte, Ausnahmeentscheidungen, Genehmigungen und Belege an einem Ort zu speichern.

Dadurch entsteht eine einzige Quelle der Wahrheit fĂĽr Compliance-Nachweise, anstatt sich auf E-Mail-Ordner, lokale Laufwerke oder nicht verbundene Tabellenkalkulationen zu verlassen.

StĂĽcklistenbezogene RĂĽckverfolgbarkeit

Bei komplexen Produkten müssen Nachweise mit der richtigen Komponente, dem richtigen Material, dem richtigen Lieferanten und der richtigen SKU verknüpft werden. ComplyMarket unterstützt die strukturierte Rückverfolgbarkeit, sodass Teams die Anforderungen von Anhang XVII mit Nachweisen auf Produkt- und Materialebene verknüpfen können.

Dies ist besonders wertvoll fĂĽr Elektronik, Automobil, Industrieartikel, KonsumgĂĽter und Produkte mit mehrstufigen Lieferketten.

Governance testen

ComplyMarket kann Teams bei der Verwaltung risikobasierter Testentscheidungen unterstützen, indem es Materialien mit hohem Risiko identifiziert, Testberichte mit Produkten oder Komponenten verknüpft und eine Neubewertung auslöst, wenn sich Lieferanten, Materialien oder Formulierungen ändern.

Folgenabschätzung für regulatorische Änderungen

Wenn sich Anhang XVII ändert, müssen Unternehmen verstehen, welche Produkte, Materialien und Lieferanten betroffen sind. ComplyMarket hilft Teams, die Auswirkungen regulatorischer Änderungen schneller einzuschätzen und Maßnahmen vor Ablauf der Fristen zu priorisieren.

Revisionsfähige Berichterstattung

ComplyMarket unterstĂĽtzt Produkt-Compliance-Teams bei der Erstellung strukturierter Beweispakete, die Folgendes zeigen:

  • Welche Einträge in Anhang XVII gelten?
  • Welche Produkte und Materialien wurden bewertet.
  • Welche Lieferanten haben Nachweise erbracht?
  • Welche PrĂĽfberichte unterstĂĽtzen die Compliance?
  • Welche Ausnahmen oder Ausnahmen wurden in Anspruch genommen?
  • Wer hat die Compliance-Entscheidung ĂĽberprĂĽft und genehmigt?

Dies erleichtert den Nachweis der Einhaltung von REACH-Anhang XVII bei Kundenaudits, internen Überprüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und behördlichen Inspektionen.

UnterstĂĽtzung bei der Einhaltung regulierungsĂĽbergreifender Vorschriften

Anhang XVII ist nur ein Teil der Produktkonformität. Viele Unternehmen müssen auch REACH SVHC, RoHS, POPs, SCIP, PFAS, Verpackung, Batterien, ESG-Anforderungen und Erwartungen an den digitalen Produktpass verwalten.

ComplyMarket hilft Unternehmen, diese Verpflichtungen vernetzter zu verwalten, indem es Produkt-Compliance, Material-Compliance, Lieferanten-Compliance und Dokumentationsworkflows auf einer Plattform unterstĂĽtzt.

FAQ: Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung

Ist Anhang XVII der REACH-Verordnung dasselbe wie die SVHC-Kandidatenliste der REACH-Verordnung?

Nein. Bei der REACH-SVHC-Kandidatenliste und Anhang XVII handelt es sich um unterschiedliche Verpflichtungen. Die Kandidatenliste löst vor allem Kommunikations- und Meldepflichten aus, während Anhang XVII Beschränkungen oder Verbote für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse vorsieht.

Gilt Anhang XVII der REACH-Verordnung fĂĽr Fertigerzeugnisse?

Ja. Viele Beschränkungen des Anhangs XVII gelten für Artikel, darunter Konsumgüter, Textilien, Lederwaren, Kunststoffartikel, Spielzeug, Schmuck, Elektronik, Automobilkomponenten, Beschichtungen und andere Fertigwaren.

Reicht eine Lieferantenerklärung für die Einhaltung von Anhang XVII?

Manchmal, aber nicht immer. Eine Lieferantenerklärung ist aussagekräftiger, wenn sie auf den genauen Anhang XVII-Eintrag, den Stoff, den Schwellenwert, das Material und den Produktumfang verweist. Bei Materialien mit hohem Risiko kann auch eine Überprüfung des Sicherheitsdatenblatts, von Formulierungsdaten oder Labortests erforderlich sein.

Wie oft sollten Unternehmen die Einhaltung von Anhang XVII der REACH-Verordnung ĂĽberprĂĽfen?

Unternehmen sollten die Einhaltung von Anhang XVII immer dann überprüfen, wenn die Verordnung aktualisiert wird, wenn Lieferanten wechseln, wenn sich Materialien oder Formulierungen ändern, wenn neue Produkte auf den Markt gebracht werden, wenn sich Produktaussagen ändern oder wenn Beweise ablaufen.

Wie bereitet man sich am besten auf Kundenaudits oder Behördeninspektionen vor?

Erstellen Sie ein Beweispaket, das jedes Produkt mit den geltenden Anhang XVII-Beschränkungen, Lieferantenerklärungen, Sicherheitsdatenblättern, Prüfberichten, Ausnahmeentscheidungen, Genehmigungsaufzeichnungen und der Änderungskontrollhistorie verknüpft.

Benötigen Sie Hilfe bei Material-, Produkt- oder ESG-Compliance?

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