Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bedingungen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: GTC) gelten für alle zwischen uns abgeschlossenen Verträge, das Unternehmen, das die Market UG (Haftungsbekränkt), Geschäftsführerin mit Macht der Repräsentation: Dr. Mohamed Kassem, 44 Tal, 80331 Munich, Deutsch, +49 (0) 1637819457, Eyclo: 1), (0) (0) 1637819457, E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-MAILLY (E-IFO. Bekanntmachung) und Sie als unser Kunde (im Folgenden Kunde).

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen im Rahmen des öffentlichen Rechts oder für Sondermittel im Sinne von § 310 Abs. 1 des Deutschen Zivilgesetzbuchs (BGB). Wir werden nur die Bedingungen des Kunden anerkennen, die mit unseren Verkaufsbedingungen in Konflikt oder von unseren Verkaufsbedingungen in Konflikt stehen oder von ihnen abweichen, wenn wir ihre Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zustimmen.

  3. Einzelne Vereinbarungen mit dem Kunden in Einzelfällen (einschließlich Nebenvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich des gegenteiligen Nachweises ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern dies nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.

  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffen wurden, ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Bestellbestätigung und unserer Erklärung der Akzeptanz.

  5. Die Version des zum Zeitpunkt der Abschließung des Vertrags gültigen GTC gilt.

  6. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Transaktionen mit dem Kunden, insofern sie rechtliche Transaktionen einer verwandten Natur sind.

  7. Concondmarket hat das Recht, die rechtlichen Bedingungen jederzeit zu ändern, sofern er den Mandanten über solche Änderungen benachrichtigt. Die damals geänderten Rechtsbedingungen gelten für alle Verträge nach Erhalt der Mitteilung.

2. Vertragsgegenstand

Wir bieten Informationstechnologiedienste und Beratung an, insbesondere Softwarelösungen im Bereich der Produkteinhaltung und Nachhaltigkeit sowie Beratung in diesem Bereich sowie Beratungs- und Maklerdienste im Bereich der Produkteinhaltung in der EU. Wir helfen Lieferanten, Herstellern und Importeuren, die Anforderungen an die Produkteinhaltung zu verstehen und konforme Materialien, Komponenten und Produkte über ein Online -Portal zu finden, das es unseren Kunden ermöglicht, Materialien, Komponenten und Produkte erst nach der informierten Compliance -Anforderungen zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck bieten wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Überprüfung, dass Produkte EU -konform sind und Hersteller und Importeure die Tests des Tests retten.
  • Intelligentes System zur Überprüfung der gesammelten Nachweise von Konformität.
  • Künstliche Intelligenz-basierte System zur Bestimmung der Produktanforderungen.
  • Beratungsdienste für Produktkonformitätsanforderungen.
  • Customisierte Softwarelösung für das chemische Management der Lieferkette und chemische Einhaltung.

3. Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation und Werbung von Artikeln und Diensten auf unserer Website tun dies nicht ein verbindliches Angebot darstellen, um einen Vertrag abzuschließen.

(2) indem Sie eine Bestellung über die Website senden, indem Sie auf die Schaltfläche klicken. Zahlung ", Sie geben eine rechtlich verbindliche Bestellung auf. Sie sind für einen Zeitraum von der Bestellung gebunden zwei (2) Wochen nach der Bestellung; Ihr Recht, Ihre Bestellung, falls vorhanden, zu widerrufen unberührt.

(3) Wir bestätigen sofort den Erhalt Ihrer Bestellung per E-Mail über unsere Website. Eine solche E-Mail stellt keine verbindliche Akzeptanz der Bestellung dar, es sei denn, zusätzlich, es sei denn Bei der Bestätigung des Empfangs wird die Annahme gleichzeitig deklariert.

(4) Darüber hinaus kann ein Vertrag auch individuell durch Angebot und Akzeptanz abgeschlossen werden per E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationsmittel. Wir geben ein nicht-bindendes Angebot an Der Kunde für den gewünschten Service, den der Kunde durch Erstellen einer akzeptieren kann Erklärung an uns. Dies stellt ein Angebot dar, einen Vertrag seitens der Vertrag abzuschließen Kunde, den wir durch eine separate Erklärung akzeptieren können.

(5) Ein Vertrag wird nur abgeschlossen, wenn wir Ihre Bestellung mithilfe einer Erklärung der Erklärung annehmen Annahme. Mit der Bestätigungsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, aber schließlich darauf Lieferung der Waren oder Leistung des Dienstes, wir senden Ihnen den Text des Textes Vertrag bestehend aus der Bestätigung der Bestellung, der GTC und der Bestellung auf einem dauerhaften Datenmedium.

(6) Der Vertrag wird in englischer Sprache abgeschlossen.

4. Zeitpunkt der Leistung

(1) Die von uns angegebenen Leistungszeiten werden berechnet - wenn ausdrücklich als Bindung - von Das Datum unserer Bestellbestätigung, vorbehaltlich der vorherigen Zahlung des Preises (außer im Fall von Kauf auf Rechnung). Datteln, die einseitig vom Kunden angegeben sind (z. B. in einer Bestellung) als angeforderte Liefertermine angesehen. Dies gilt auch, wenn die Bekämpfung nicht ausdrücklich ausdrücklich ist Objekt gegen die vom Client angegebenen Liefertermine. Nur gegenseitig vereinbarte Liefertermine dürfen Bindend betrachten.

(2) Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Kapazitäten für die Dienste verfügbar sind, sind wir informiert den Kunden sofort darüber in der Bestätigungsbestätigung. Wenn der Service nicht kann dauerhaft bereitgestellt werden, können wir keine Erklärung der Erklärung abgeben Annahme. In diesem Fall wird ein Vertrag nicht abgeschlossen. Wenn der von der angegebene Dienst Der Kunde in der Bestellung ist nur vorübergehend nicht verfügbar, wir werden auch den Kunden darüber informieren Dies sofort in der Bestätigungsbestätigung.

(3) Bindungsdeliefertermine werden automatisch durch einen angemessenen Anmutraum verschoben, wenn:.

  • Der Kunde oder Dritte, der ihm zurückzuführen ist, erfüllen ihre Verpflichtungen, zu gegebener Zeit zusammenzuarbeiten
  • Andere Hindernisse (z. B. Gewaltstufe, Stromausfall usw.) treten auf, für die nicht verantwortlich ist.

5. Ausführung des Vertrags

(1) Der Einsatzort der eingesetzten Personen ist zwischen dem Kontenmarket und der Einrichtung vereinbart der Kunde. Der Einsatzort ist normalerweise einer der Standorte von Complymarket oder am Räumlichkeiten des Kunden.

(2) Soweit die Dienste von ComplyMarket in den Räumlichkeiten des Kunden und zur Verfügung gestellt werden sollen Dort anwendbare besondere Vorschriften (z. B. Zugangsvorschriften, Sicherheitsvorschriften usw.) sind Um beobachtet zu werden, ist der Kunde verpflichtet, die Bekämpfung von gutem Zeitpunkt über solche zu informieren Vorschriften und ihr Inhalt.

(3) Arbeiten an den IT -Systemen des Kunden, einschließlich der Analyse und Behebung von Fehlern oder Mängel in den Diensten von ComplyMarket werden aus der Ferne durchgeführt, es sei denn, es gibt überzeugend Gründe, dies zu verhindern.

(4) Die Bekämpfung ist berechtigt, Dritte für die Leistung des vereinbarten Dienstes zu verwenden. vorausgesetzt, dass die Interessen des Kunden nicht damit in Konflikt stehen.

6. Zahlungsmodalitäten

(1) Alle auf unserer Website angegebenen oder einzeln vereinbarten Preise sind ausschließlich der geltenden gesetzlichen Wertsteuer.

(2) Die Zahlungen werden innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, wenn die Zahlung auf Konto vereinbart wurde. Wenn die Zahlung direkt über die Website erfolgt, ist sie unmittelbar nach der Aufgabe der dort angebotenen Zahlungsmethoden fällig und zu zahlen.

(3) Im Falle einer verspäteten Zahlung hat die Bekämpfung des Incoments berechtigt, die Ausfallzinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Grundzins und einer Pauschalgebühr von bis zu 50,00 Euro zu berechnen. Darüber hinaus kann Concondmarket die Erbringung seiner Dienstleistungen vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren. Die Verpflichtung des Kunden, die Ausfallzinsen zu zahlen, verhindert nicht, dass wir weitere Schäden für den Ausfallanspruch beanspruchen.

(4) Die Kombination ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einer fortlaufenden Verpflichtung mit Wirkung gegenüber dem Kunden zum ersten Mal nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit anzupassen. Incontrymarket informiert den Kunden über eine Änderung der Vergütung mindestens drei Monate im Voraus. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5%ist der Kunde berechtigt, die jeweilige fortgesetzte Verpflichtung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Erhalt des Antrags auf Erhöhung zum Ende des aktuellen Berechnungszeitraums zu kündigen.

7. Aufgaben zur Zusammenarbeit

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bereitstellung der Dienste von Complymarkets vernünftig zusammenzuarbeiten. Der Kunde erstellt alle vereinbarten Voraussetzungen für die Bereitstellung der Dienste von Complymarket rechtzeitig und gibt uns die erforderlichen Dokumente zur Verfügung.

(2) Zu den Verpflichtungen des Kunden, zusammenzuarbeiten, gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgendes:

  • Der Kunde verpflichtet sich, rechtliche Kontaktpersonen zu benennen und Änderungen zu benachrichtigen. Die juristische Kontaktperson muss befugt sein, Transaktionen abzuschließen und rechtlich verbindliche Dokumente im Namen des Mandanten zu unterzeichnen. InconlyMarket kann alle Mitteilungen und Informationen über die Dienste von ComplyMarket an diese Kontaktperson senden. Nach Erhalt des Empfängers werden diese Aussagen als vom Kunden empfangen.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass kompetente und Entscheidungspersonen an den vereinbarten Daten verfügbar sind, damit die Bekämpfung der Arbeit die Arbeit ermöglicht.
  • Der Kunde muss den Personen, die von ComplyMarket eingesetzt werden, mit geeigneten Arbeitsplätzen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung gestellt.
  • Die Client -Zuschüsse entsprechen dem Recht und der Möglichkeit, Systeme und Daten und Daten des Kunden oder Dritter zu verwenden, und ermöglicht den Zugriff auf diese im Netzwerk des Kunden und über den Remote -Zugriff, sofern dies für die Bereitstellung von Diensten durch eine Bekämpfung erforderlich ist, und es gibt keinen wichtigen Grund für das Gegenteil.
  • Wenn die Bereitstellung von Diensten Zugriff auf und die Verwendung interner Kundeninformationen, Dokumente oder anderen Aufzeichnungen erfordert, liefert der Kunde solche Informationen, Dokumente oder Aufzeichnungen in einem entsprechenden Format.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Fehler und/oder Mängel in den Diensten von ComplyMarket gemäß den Anforderungen in den Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software in Übereinstimmung mit den Anforderungen zu melden.
  • Der Kunde muss sich mit den wesentlichen funktionalen Merkmalen der Software vertraut machen und das Risiko tragen, dass die Software seine Anforderungen nicht entspricht.
  • Der Kunde darf die Software nur in der in der Servicebeschreibung angegebenen üblichen Ausdehnung verwenden.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine funktionale und ausreichend dimensionierte Hardware- und Software -Umgebung bereitzustellen. Die Informationen über die Anforderungen für die Systemumgebung sind nicht auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten und bieten nur einen groben Hinweis auf die erforderliche Dimensionierung der Systemumgebung für den Betrieb der Software im üblichen Framework. Die erforderlichen Ressourcen hängen im Wesentlichen von der Art und dem Umfang der anschließenden tatsächlichen Verwendung der Software durch den Kunden ab. Es kann auch erforderlich sein, die Systemumgebung für den Betrieb neuer Versionen zu aktualisieren, da sich die Systemanforderungen im Rahmen der Softwarewartung verändert haben.
  • Der Kunde testet die Software vor produktiver Verwendung gründlich, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängel ist und in der vorhandenen Systemumgebung verwendet werden kann.
  • Der Kunde muss angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen, falls die Software nicht ganz oder teilweise ordnungsgemäß funktioniert, z. durch regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
  • Der Kunde informiert die Bekämpfung von Verspätung unverzüglich, wenn Dritte Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechte oder Patentrechte) an die Software geltend machen.

8. Garantie für Mängel

(1) Wir haften für Mängel gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen In Dies Respekt.

(2) Die Begrenzungsfrist für alle Garantieansprüche des Kunden gegen die fällige Compymarket Zu Materialfehler sind ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Begrenzungsfrist.

(3) ComplyMarket nur Haftbefehle für Mängel in der von ComplyMarket erstellten Software. NEIN Garantie wird für Mängel in Software Dritter vergeben Kunde kostenlos oder auf andere Weise kostenlos zur Verfügung stellt.

(4) Einbeziehung der Vertragspflichten mit der Sorgfalt eines vorsichtigen Geschäftsmann. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir keine Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Richtigkeit der Informationen.

9. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen von diesem sind Ansprüche für Schäden durch den Kunden, der sich aus der Lebensverletzung, dem Glied oder der Gesundheit oder der Verstoß gegen essentiell Vertragliche Verpflichtungen (Kardinalverpflichtungen) sowie die Haftung für andere Schäden bezogen auf eine absichtliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von unserer Seite, seitens seiner legalen Vertreter oder stellvertretende Agenten oder über das Produkthaftungsgesetz. Materiell vertraglich Verpflichtungen sind diejenigen, deren Erfüllung notwendig ist, um das Ziel der zu erreichen Vertrag. Die Bekämpfung garantiert nicht und haftet ausdrücklich nicht für die Genauigkeit oder Authentizität der vom Verkäufer vorgelegten Beweise. Wir überprüfen nur ihre Existenz, nicht ihre Authentizität. Genauigkeit und Vollständigkeit.

(2) Im Falle einer Verbreitung materieller vertraglicher Verpflichtungen haften wir nur für Der für den Vertrag typische vorhersehbare Schaden, wenn ein solcher Schaden durch einfache verursacht wurde Nachlässigkeit, es sei denn Gesundheit.

(3) Die Beschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer Recht Vertreter und stellvertretende Agenten, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.

(4) Die Haftungsbeschränkungen, die aus den Absätzen 1 und 2 resultieren Wir haben den Fehler betrügerisch versteckt oder eine Garantie für die Qualität der Artikel. Das Gleiche gilt insofern, als wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Qualität des Gegenstandes. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben nicht betroffen.

(5) die maximale Gesamthaftung des Vertrags, die unerbittliche Vertragshaftung (einschließlich Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht) oder auf andere Weise wegen Verstoßes gegen diese Bedingungen oder Bedingungen Angelegenheit, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von ComplyMarket - erbrachten Diensten ergeben - einschließlich kostenloser Dienstleistungen - ist auf die Höhe der Vergütung begrenzt, die von der geschuldet ist Kunde zu Kombinieren Sie die im Rahmen des entsprechenden Projekts erbrachten Dienste.

10. besondere Bedingungen für Lieferanten/Hersteller

(1) Der Service:

  • Für Lieferanten von Materialien, Komponenten und Produkten bietet der Service die Möglichkeit, ihre Produkte zu fördern und von qualitativ hochwertigen Käufern zu erreichen.
  • Anbieterkonto: Concondmarket richtet ein Konto für die Nutzung des Dienstes auf complyMarket.com ("Konto") ein. Der Lieferant erhält ein temporäres Passwort, um sich im Konto anzumelden, und ist verpflichtet, dieses Passwort durch ein neues Passwort zu ersetzen, wenn sie sich erstmals anmelden. Der Lieferant verpflichtet sich, die Zugriffsdaten wie Anmeldedaten, Kennwörter und andere Daten aufzubewahren, die für den streng vertraulichen Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, und diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung von Complymarket vorhanden ist.
  • Nutzung des Dienstes durch den Anbieter: Der Lieferant hat die Möglichkeit, seine Produkte und Anwendungen zu fördern, indem Informationen in der öffentlich durchsuchbaren Datenbank mit Materialien, Komponenten und Produkten veröffentlicht werden, die Teil des Dienstes sind, um Verkaufsleitungen zu generieren und Marktinformationen zu gewinnen.
  • In das Suchverhalten potenzieller Käufer einbezogen werden: Damit die Informationen des Anbieters in die Datenbank aufgenommen werden können, muss der Anbieter alle Informationen zu seinen Produkten und Anträgen über die relevanten Funktionen zur Verfügung stellen, die im Rahmen des Dienstes auf dem Konto angeboten werden, oder wenn eine andere Form der Übertragung zwischen den Parteien in den so vereinbarten Formaten vereinbart wurde.
  • Verantwortlichkeiten des Anbieters: Concondmarket überprüft nicht die vom Lieferant vor seiner Veröffentlichung bereitgestellten Informationen, behält sich jedoch das Recht vor, Informationen offline zu machen und zu entfernen, wenn es angemessene Gründe gibt, zu vermuten, dass dies möglicherweise ungenau ist. Der Lieferant repräsentiert und garantiert, dass alle Informationen, die im Rahmen des Dienstes bereitgestellt werden, insbesondere Informationen zu Materialien, Komponenten und Produkten und deren Eigenschaften, korrekt und aktuell sind und diese Informationen während des Laufzeit auf dem neuesten Stand halten. Im Verlauf des Dienstes kann der Lieferant von Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Käuferdaten, zugreifen oder auf personenbezogene Daten zugreifen. Der Lieferant repräsentiert und garantiert (i), dass er alle personenbezogenen Käufer, die er erhält oder zugreift, als Teil des Dienstes gemäß den vertraglichen Verpflichtungen und den geltenden Recht behandelt und (ii) nur solche personenbezogenen Daten für den Zweck verwendet, für den der Lieferant auf die Daten von entsprechender Marke oder der betroffenen Person aufgenommen oder zugegriffen hat.

(2) Rechte:

  • Lizenz: Durch die Bereitstellung von Daten, Text, Logos und anderen Bildern (noch oder bewegend), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten über Materialien, Komponenten und Produkte und deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen, die "Daten"), um die Nutzung im Zusammenhang mit dem Service mit dem Service zu befriedigen, haben Lieferantenzuschüsse eine weltweite Multiple-Multiple-Multiple-Lizenz-, Lizenz- und -lizenz, alle Rechte, alle Rechte, und alle Rechte, und dies, und nicht-und-nicht-von Sub-Licensable). related rights, trademarks, design rights, database rights, patents, trade secrets, etc.), to ComplyMarket to make the Data available to its customers for a fee or free of charge in printed and electronic form, on storage media of any kind and via communication networks (including but not limited to the Internet), via browsers and specialised software applications on desktop and mobile systems, to combine it with other data or works of ComplyMarket or third parties and to incorporate it In Datenbanken, die die alleinige Eigenschaft von ComplyMarket und/oder seinen Lizenznehmern sind. Der Lieferant repräsentiert und garantiert, dass (i) die in den Daten gewährten Rechte besitzt, (ii) es berechtigt ist, solche Rechte zur Einhaltung der Einhaltung von Rechten zu gewähren, und (iii) die gewährten Rechte sind frei von Rechten von Drittanbietern und anderen Belastungen, die die Verwendung der Daten im Rahmen dieser Lizenz beeinflussen können.
  • Verweis auf den Lieferanten: Die Bekämpfung hat das Recht, dem Lieferanten, aber keine Verpflichtung, öffentlich und privat (i) den Lieferanten als Quelle der vom Lieferanten bereitgestellten Daten zu bezeichnen und (ii) auf den Lieferanten und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Marketingmaterialien, Komponenten und Produkten (online und offline) zu bezeichnen (i) und (ii).
  • Rechte an Datenbanken: Der Lieferant hat keine Rechte an den von ComplyMarket und/oder seinen Lizenznehmern erstellten Datenbanken, nicht einmal in dem Maße, in dem diese Datenbanken ganz oder teilweise aus den vom Lieferanten im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Daten erstellt wurden. Der Lieferant selbst ist für die Sicherung der Daten verantwortlich. Es wird keine Übergabe von ConcePlyMarket geben.

(3) Kompensation:

  • Der Lieferant hat eine harmlose Bekämpfung und die Käufer und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, einschließlich ihrer Nachfolger, Erben und Abtretungen, gegen jegliche Haftung, Schadensersatz, Verluste oder Kosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Drittanträge entstehen, die im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Drittanträge entstehen, die im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Dritte, der sich aus oder in Verbindung mit oder miteinander verbundenen Ansprüchen oder damit verbundenen, angemessenen Anwälten ergeben,, entlarvt, verteidigen.
  • Die vom Lieferanten durch den Dienst oder die Verwendung des Käufers bereitgestellten Daten und/oder veröffentlicht, die gegen Gesetze verstoßen oder ein Recht in geistigem Eigentum verletzt oder missbraucht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und damit verbundene Rechte, Marken, Designrechte, Datenbankrechte, Patente, Handelsgeheimnisse usw.).
  • Die vom Anbieter über den Dienst bereitgestellten und/oder veröffentlichten Daten sind ungenau oder irreführend.
  • Nicht autorisierte Nutzung des Dienstes über das Konto des Lieferanten.
  • Alle mutmaßlichen oder tatsächlichen Verletzungen der Vertragspflichten des Lieferanten.

11. besondere Bedingungen für Käufer

(1) The service:

  • Die Datenbank und Plattform für Materialien, Komponenten und Produkte begleiten: Über die Internet-Plattform entspricht Market.com ("Service"), dessen Kern eine durchsuchbare Datenbank mit Materialien, Komponenten und Produkten darstellt. Die Komponenten hilft Käufern, die an Materialien interessiert sind, um Materialien, Komponenten und Produkte für ihre Projekte zu durchsuchen, zu bewerten und zu bewerten und zu bewerten und zu bewerten, und sie für ihre Projekte herzustellen, indem sie Daten, Komponenten und Produkte zugänglich machen und verfügbare Daten zu den verfügbaren Materialien zugänglich machen.
  • Datenquellen: Die Daten zu den Eigenschaften, Anwendungen und Quellen von Materialien, Komponenten und Produkten, die über den Service angezeigt werden, werden von Dritten, einschließlich Lieferanten, bereitgestellt. Concondmarket überprüft diese Daten nicht für die Genauigkeit, sondern entzieht sie, wenn sie feststellt, dass die Daten ungenau sind. Die Datenquelle in Bezug auf bestimmte Materialien, Komponenten und Produkte wird im Dienst angezeigt. Wenn "ComplyMarket" als Quelle angegeben ist, wurden die relevanten Daten von ComplyMarket aus mehreren Quellen von Drittanbietern zusammengestellt. In diesem Fall werden in diesem Fall der Käufer detaillierte Informationen zu den Quellen auf schriftliche Anfrage zur Verfügung stellen. Dementsprechend wird jede Haftung für ihre Genauigkeit ausgeschlossen.
  • Der Konto des Käufers: Der Käufer hat die Möglichkeit, ein Konto für die Nutzung des Dienstes durch den Käufer mit complyMarket.com ("Konto") zu erstellen, das für die Verwendung bestimmter Funktionen des Dienstes erforderlich ist. Der Käufer verpflichtet sich, Zugriffsdaten wie Anmeldedetails, Passwörter und andere Daten, die für den Zugriff auf den Dienst erforderlich sind, ausschließlich vertraulich zugänglich zu machen und diese Daten nicht an Dritte zu offenbaren, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung von Complymarket nicht weitergegeben werden.
  • Nutzung des Dienstes durch den Käufer: Der Käufer muss mindestens achtzehn (18) Jahre oder älter sein, wenn das lokale Gesetz ein anderes Mindestalter für die Nutzung des Dienstes erfordert. Der Käufer kann den Service verwenden, um Materialien, Komponenten und Produkte zu lokalisieren, zu bewerten und zu beschaffen und bestimmte potenzielle Verwendungen zu erfahren, die von Dritten, einschließlich Lieferanten, vorgeschlagen werden. Der Käufer kann jedoch nicht nur auf die vom Service bereitgestellten Informationen bei der Durchführung von Projekten auf der Grundlage von Materialien, Komponenten und Produkten angewiesen sein. Der Käufer ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass bestimmte Materialien, Komponenten und Produkte für die Zwecke oder Anwendungsfälle geeignet und sicher sind, die vom Käufer beabsichtigt oder erwartet werden und alle anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen und branchenweit Anforderungen entsprechen. ConcontlyMarket hat keine Fähigkeit oder Verpflichtung, Informationen Dritter zu überprüfen, die über den Dienst bereitgestellt werden, oder um die Zwecke des Käufers zu überprüfen oder zu analysieren.
  • Verantwortlichkeiten des Käufers: Der Käufer sorgt dafür, dass (i) alle im Rahmen des Dienstes eingereichten Informationen korrekt und aktuell sind und diese Informationen während der Laufzeit auf dem neuesten Stand halten, und (ii) alle personenbezogenen Daten von Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferantendaten, die gemäß den vertraglichen Verpflichtungen und geltenden Recht erhaltenen Lieferantendaten erhalten. ConcontlyMarket überprüft nicht die vom Käufer bereitgestellten Informationen, behält sich jedoch das Recht vor, Informationen offline zu machen und zu entfernen, wenn dies vernünftigerweise vermutet, dass dies ungenau ist. In einem solchen Fall hat Concondmarket das Recht, die Nutzung des Dienstes durch den Käufer aus Gründen und sofortiger Wirkung zu beenden.

(2) Qualität, Verfügbarkeit, Änderungen und Unterbrechungen:

  • Der Service wird im Laufe der Zeit kontinuierlich aktualisiert und entwickelt. Concondmarket kann den Service ohne vorherige Ankündigung ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers angemessen ist. Insbesondere ist eine Änderung für den Käufer nicht unangemessen, wenn es notwendig ist, den Dienst an veränderte Umstände in Bezug auf technologische Entwicklungen, Marktanforderungen, Änderungen des geltenden Rechts und im Falle neuer Funktionen, Funktionen oder Dienstleistungen, die dem Service hinzugefügt wurden, anzupassen. Daher wird dem Käufer nur für die aktuelle Version des Dienstes ein Anwendungsrecht erteilt. Wenn eine Änderung des Dienstes für den Käufer nicht angemessen ist, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen ComplyMarket aufgrund von Änderungen des Dienstes im Rahmen dieser Klausel 4.2 existieren nicht.

12. Datenschutz/ Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Geheimnis aller Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten oder Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, die sie erhalten oder sich von der bewusst werden jeweilige andere Partei während der Durchführung des Vertrags, auch über das Ende der Vertrag und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Informationen und Dokumente Mai Nicht zugänglich für Dritte, die nicht an der Leistung der beteiligt sind Vertrag. Die Parteien schützen den Gegenstand des Vertrags, als ob es ihre wäre eigen Dokumente, die schützend würdig sind. Jede Partei verlangt von der anderen, die Natur zu dokumentieren Und Umfang der zu diesem Zweck ergriffenen organisatorischen Maßnahmen.

(2) Informationen und Dokumente, die zum Zeitpunkt von allgemein bekannt und zugänglich sind Offenlegung oder die der Empfangspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung oder der Offenlegung bereits bekannt waren oder die von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden, ist von der Pflicht befreit von Vertraulichkeit.

(3) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die Compymarket sammelt, speichert, Prozesse und, wenn notwendig ist an Dritte seine Daten in dem Ausmaß, das für die Leistung erforderlich ist von Der Vertrag und auf der Grundlage der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (siehe Auch Datenschutzdeklaration ).

(4) Wenn und in dem Maße, in dem der Client personenbezogene Daten zu IT -Systemen verarbeitet Die Bekämpfung ist technisch verantwortlich, der Kunde muss den entsprechenden Daten zustimmen Schutzbedingungen und -bedingungen (in Auftrag gegebener Verarbeitung) oder einen separaten Vertrag abschließen für Auftragsdatenverarbeitung mit ComplyMarket.

(5) Sofern nicht anders vereinbart, können beide vertraglichen Partner den anderen als Referenz nennen Vertraglicher Partner und nutzen Sie sein Logo auf ihrer Website oder auf gedruckter Angelegenheit für Marketing Zwecke.

13. Lizenzierte Produkte

Im Falle von Verträgen mit IT -Diensten, insbesondere, aber nicht schlüssig Software Lösungen, unsere Lizenzbedingungen gilt auch.

14. Endgültige Bestimmungen

(1) Verträge zwischen uns und den Kunden unterliegen dem Gesetz des Bundes Republik Deutschland unter Ausschluss des UN -Konvents über Verträge für die International Verkauf von Waren. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und der Wahl Die Anwendbarkeit der obligatorischen Bestimmungen bleibt nicht betroffen.

(2) Wenn der Kunde ein Händler, eine juristische Person nach öffentlichem Recht oder ein spezieller Fonds unter ist öffentliches Recht, der Ort der Leistung und die Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus ergeben Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und den USA sind das eingetragene Amt von Bekämpfung.

(3) Der Vertrag bleibt in seinen verbleibenden Teilen verbindlich, selbst wenn einzelne Punkte sind rechtlich ungültig. Die ineffektiven Punkte werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, wenn beliebig. Soweit dies eine unangemessene Nöte für einen der Vertragsabschluss darstellen würde Parteien, Der Vertrag wird jedoch als Ganzes unwirksam.

(4) Alle Daten, Text, Logos und andere Bilder (noch oder bewegend), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten zu Materialien, Komponenten und Produkten sowie deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen die "Daten") sind die alleinige Eigenschaft von Complymarket, seinen Lieferanten und/oder ihre jeweilige Lizenzgeber. Der Client hat kein Recht auf die von ComplyMarket erstellten Datenbanken und/oder seine Lizenznehmer.

Lizenzbedingungen

I. Bedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Software

1. Anwendbarkeit

Diese Lizenzbedingungen gelten für die dauerhafte Übertragung der Software an den Kunden Und die Verwendung des Kunden.

2. Dienstleistungsumfang

  • ComplyMarket bietet dem Client die Software, einschließlich der in der Software enthaltenen Anwendungsdokumentation, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen und im Angebot festgelegten Nutzungsbedingungen. Der Quellcode der Software und eine Übertragung desselben an den Client unterliegen nicht des Vertrags.
  • Die vereinbarte Qualität der Softwareergebnisse ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung für die im Angebot enthaltene Software. Die Bekämpfung haftet nicht für weitere Qualität. Insbesondere ergeben sich eine solche Verpflichtung nicht aus anderen Gewährleistungen der Software in öffentlichen Aussagen von Concondmarket, Mitarbeitern von Complymarket oder Vertriebspartnern.
  • Soweit die Mitarbeiter oder Händler von ComplyMarket vor Abschluss des Vertrags Garantien geben, werden diese nur als von Concondmarket angenommen, wenn sie von der Verwaltung von Concondmarket bestätigt wurden.

3. Bereitstellung der Software

Jede Übertragung der Software durch den Kunden ohne Zustimmung von ComplyMarket ist verboten, sofern dies nicht durch obligatorisches Gesetz zulässig ist. Im Falle einer zulässigen Übertragung der Software gilt Folgendes:

  • Die Software muss vollständig übertragen werden und die eigene Verwendung der Software durch den Kunden muss vollständig eingestellt werden. Eine vorübergehende oder teilweise Übertragung der Software an Dritte, ob gegen die Zahlung oder kostenlos, ist verboten.
  • Der Kunde ergibt sich allen Kopien des Programms dem Dritten, einschließlich bestehender Backup -Kopien. Alle Kopien, die nicht übergeben werden, werden zerstört.
  • Die Installationen der Software in den Räumlichkeiten des Kunden sind gelöscht und die Löschung wird bestätigt, um die Marke zu entsprechen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Namen und die vollständige Adresse des Dritten zu informieren.
  • Der Mandant verpflichtet sich, um sicherzustellen, dass der Dritte die Lizenzbedingungen und die vereinbarte Wahl des Gesetzes von Conconthymarket sowie den Ort der Gerichtsbarkeit akzeptiert.
  • Der Dritte ist nicht berechtigt, die Software in größerem Maße zu verwenden und/oder zu übertragen, als der Kunde vor der Übertragung berechtigt war.
  • Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die gleichen Pflichten von Pflege und Informationen in Bezug auf die Software für den Dritten gelten, wie es für den Kunden gegenüber der Kombination anliegt.
  • Der Kunde kann die Software nicht an einen Dritten übertragen, wenn der Verdacht besteht, dass der Dritte gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
  • Wenn der Kunde gegen diese Bestimmungen verstößt, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden, ohne die weiteren Ansprüche von ComplyMarket gegen Complymarket zu beeinträchtigen.

V.

(1) Mit dem Kauf einer Lizenz gewährt das Kontenmarkt dem Kunden ein nicht exklusives, einfaches, ewiges und nicht übertragbares Recht, die Software innerhalb des unten angegebenen Gebrauchsbereichs und im Angebot zu verwenden.

.

  • Die nicht exklusiven Nutzungsrechte, die für die vereinbarte Verwendung der Software erforderlich sind
  • Das nicht exklusive Recht, die Client-Software auf der erforderlichen Anzahl von Computern zu installieren und sie über das Internet auf die Funktionen der Software zuzugreifen

(3) Die Software besteht aus einer Serverkomponente und einer Client -Komponente. Folgendes gilt:

  • Beim Kauf einer Lizenz kann der Kunde die Serverkomponente nur auf der Anzahl der im Angebot angegebenen Server installieren. Sofern keine bestimmte Anzahl von Servern vereinbart wurde, ist die Installation nur auf einem Server zulässig.
  • Der Kunde darf die Client -Komponente nur für die Anzahl der im Angebot angegebenen natürlichen Personen, d. H. Benutzer, verwenden.
  • Benutzer werden über die Benutzerverwaltung der Software erstellt. In diesem Fall müssen die Benutzer mit dem Namen (mit dem Namen des User Lizenzmodells) eingegeben werden.

(4) Der Kunde kann die Software nur verwenden, um eigene interne Geschäftstransaktionen und interne Geschäftstransaktionen seiner Gruppenunternehmen (verbundene Unternehmen) durchzuführen. Ein Gruppenunternehmen (verbundenes Unternehmen) im Sinne dieser Bestimmungen ist eine juristische Person, die einer Partei (Tochtergesellschaft) gehört, zu der eine Partei (Muttergesellschaft) gehört oder der demselben Eigentümer wie einer Partei (Schwesterfirma) gehört. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Besitz", mehr als 50% der Aktien in einem Unternehmen zu kontrollieren.

  • Das Folgende ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ComplyMarket verboten:
  • Um die Software vorübergehend Unternehmen als den Gruppenunternehmen vorübergehend zur Verfügung zu stellen (z. B. als Anwendungsdienst (ASP) oder SaaS)
  • Die Verwendung der Software für die Schulung von Personen, die keine Mitarbeiter des Kunden oder seiner Gruppenunternehmen sind, ist im Allgemeinen verboten.

(5) Die Duplikation der Software ist nur sofern zulässig, als dies für die Verwendung gemäß dem Vertrag erforderlich ist. Der Kunde kann Backup -Kopien der Software in dem Maße erforderlich machen. Backup -Kopien für tragbare Datenträger müssen als solches gekennzeichnet und mit einer Urheberrechtsbekanntmachung zugunsten der Bekämpfung von entsprechender Market versehen sein.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder andere Anpassungen an die Software vorzunehmen, es sei denn, dies ist dies nach obligatorischem Recht zulässig. Der Kunde hat nur das Anspruch auf die Korrektur von Fehlern selbst oder hat sie von Dritten korrigiert, wenn die von dem Client gemeldete Bekämpfung nicht bereit ist oder nicht in der Lage ist, solche Softwarefehler zu korrigieren.

(7) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die Software zu dekompilieren, es sei denn, dies ist durch obligatorisches Recht zulässig. Dies gilt nur dann, wenn Concondmarket die Daten nicht zur Verfügung gestellt hat, um die Interoperabilität mit anderer Hardware oder Software nach einer entsprechenden Anfrage mit einem angemessenen Zeitraum festzulegen.

(8) Wenn Concondmarket eine neue Version der Software für den Kunden zur Verfügung stellt, unterliegt diese neue Version auch diesen Lizenzbedingungen. Die Nutzungsrechte für die ältere Version verfallen mit der produktiven Verwendung der neuen Version, aber spätestens vier Wochen nach der ersten Verwendung für Testzwecke.

(9) Soweit dies den Kunden mit Software zur Verfügung stellt oder andere Dienste für den Kunden erbringt, die durch das Urheberrecht oder auf andere Weise geschützt sind, erhält der Kunde die gleichen Nutzungsrechte, auf die er in Bezug auf die Compymarket -Software Anspruch hat.

(10) Die oben genannte Gewährung von Rechten unterliegt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich für Testzwecke für den Zeitraum von der Versorgung bis zur Zahlung für den Dienst zu verwenden.

5. Diagnostik

Für operative Überwachung, Produktverbesserung und Fehleranalyse überträgt die Software diagnostische Daten in die Einhaltung einer sicheren Verbindung als Standard. Persönliche Daten werden nur in pseudonymisierter Form übertragen (siehe auch<a href="https://www.complymarket.com/privacy" class="text-customGreen underline"><strong> Datenschutzrichtlinie</strong></a> ).

6. Open Source -Software

(1) Die Software besteht aus Software, die von ComplyMarket selbst sowie Open -Source -Software erstellt wurde.

(2) Die Gewährung von Rechten durch die Einhaltung des Kunden (siehe § 4) enthält ausdrücklich keine Open -Source -Software. Open Source -Software wird dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage der Bedingungen der jeweiligen Open -Source -Lizenzen und unterliegt.

7. Softwareschutz und Prüfungsrecht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software sorgfältig zu speichern, um Missbrauch zu verhindern.

(2) Copyright -Mitteilungen, Seriennummern und andere Funktionen der Software, die zur Identifizierung des Programms nicht entfernt oder geändert werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige der entsprechenden Funktionen.

(3) Auf Anfrage informiert der Kunde die Einhaltung der Installationen und Kopien der von ihm und deren Aufenthaltsort erstellten Software.

(4) Der Kunde muss sicherstellen, dass die Software, die auf Datenanbietern, Erinnerungen oder anderen Hardware gespeichert ist, vollständig und dauerhaft zuvor gelöscht wird:

  • Er überträgt die Datenträger, den Speicher oder die andere Hardware, auf die die Software ganz oder teilweise an Dritte gespeichert ist.
  • Er gibt den direkten Besitz der Datenanbieter, des Speichers oder der anderen Hardware, auf die die Software ganz oder teilweise gespeichert wird, den Besitz.

(5) Die Bekämpfung ist berechtigt, die Verwendung der Software einmal im Jahr remote zu prüfen.

(6) In Ausnahmefällen kann die Bekämpfung von Inspektionen vor Ort Inspektionen durchführen, wenn:

  • Der Kunde weigert sich, eine Fernüberprüfung zuzulassen
  • Die Inspektion durch Fernzugriff liefert keine aussagekräftigen Ergebnisse oder
  • Es gibt Hinweise darauf, dass der Kunde Vertragsverletzung hat.

(7) Der Kunde wird vernünftigerweise mit dem Komfort bei der Durchführung der Bewertungen zusammenarbeiten. Die Bewertungen vor Ort werden vier Wochen im Voraus von ComplyMarket bekannt gegeben.

(8) Die Kosten der Inspektion werden vom Kunden getragen, wenn die Inspektion nicht im Einklang mit dem Vertrag verwendet wird. Die Bekämpfung kann das Inspektionsrecht an Dritte übertragen.

8. Beendigung des Rechts, die Software zu verwenden

Nach Beendigung des Kundenrechts, die Software zu verwenden, muss der Kunde die Software in die Einhaltung der Software zurückgeben und alle Kopien der Software löschen, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, sie für einen längeren Zeitraum zu behalten. Der Mandant überzeugt die Bekämpfung der Löschung.

Ii. Bedingungen für Software -Leasing

1. Anwendungsbereich

Diese Lizenzbedingungen gelten für die dauerhafte Übertragung der Software an den Kunden und die Verwendung des Kunden.

2. Dienstleistungsumfang

. Der Quellcode der Software und eine Übertragung desselben an den Client unterliegen nicht des Vertrags.

(5) Die vereinbarte Qualität der Softwareergebnisse ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung für die im Angebot enthaltene Software. Die Bekämpfung haftet nicht für weitere Qualität. Insbesondere ergeben sich eine solche Verpflichtung nicht aus anderen Gewährleistungen der Software in öffentlichen Aussagen von Concondmarket, Mitarbeitern von Complymarket oder Vertriebspartnern.

(6) Soweit Angestellte oder Vertriebshändler von ComplyMarket Garantien vor Abschluss des Vertrags garantieren, werden diese nur als von ComplyMarket angenommen, wenn sie durch das Management von Concondmarket bestätigt wurden.

(7) ComplyMarket bietet dem Kunden während der Vertragszeit Software -Wartung und -unterstützung. Der Umfang der zu erbringenden Dienste wird in den Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software dargelegt.

(8) Die in Abschnitt 12 des GTC festgelegten Bestimmungen zu Behebungsstörungen gelten auch für die Softwarevermietung. Abschnitt 12.1 Die Beseitigung von Mängel im Falle des Lizenzkaufs gilt nicht.

3. Nutzungsrechte

Der zulässige Nutzungsumfang des Kunden und alle anderen Rechte und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Software unterliegt den Bedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Software.

4.. Aufgaben der Zusammenarbeit des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in seinem Zugriff regelmäßig zu sichern. Die Datensicherungen müssen so gespeichert werden, dass es möglich ist, die unterstützten Daten wiederherzustellen.

5. Vergütung

(1) Für die Softwarevermietung wird eine wiederkehrende Gebühr vereinbart.

(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.

(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.

6. Term und Kündigung

(1) Der Vertrag für die Bereitstellung von Software beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach muss es automatisch um weitere zwölf Monate verlängert werden.

(2) Der Zeitpunkt, an dem die ComplyMarket dem Kunden einen Link mit einem Lizenzschlüssel oder im Falle der Inbetriebnahme enthält, wird der Zeitpunkt, an dem die Complymarket die Software auf dem QA -System des Kunden installiert, als der Zeitpunkt an, an dem die Software an den Kunden übertragen wird.

(3) Wenn sich während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart haben, gilt auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags für diese Erweiterungen.

(4) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.

(5) Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.

III. Bedingungen für Software als Dienst

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS -Dienste von ComplyMarket. Dazu gehören:

  • Vorübergehende Übertragung der Software
  • Bereitstellung der Cloud -Server, einschließlich des erforderlichen Speicherplatzes
  • Der technische Betrieb der Serverkomponenten der Software.

Der Kunde kann somit die Funktionen der Software über den Online -Zugriff über die installierte Client -Software in den Räumlichkeiten des Kunden verwenden.

2. Dienstleistungsumfang

(1) Miteinander verbleiben dem Kunden das Recht, die Software über das Internet für die vereinbarte vertragliche Laufzeit zu verwenden. Zu diesem Zweck wird die CompingMarket -Software auf einem Server installiert, technisch betätigt und mit dem Internet verbunden, so dass der Kunde über eine verschlüsselte Verbindung darauf zugreifen kann. Darüber hinaus bietet Concondmarket den erforderlichen Speicherplatz für die Daten des Kunden an.

(2) Die Client -Software- und Zugriffsdaten, die für den Zugriff und die Verwendung der Software erforderlich sind, müssen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

(3) Die vereinbarte Qualität der Softwareergebnisse aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Bekämpfung ist nicht für weitere Qualität haftet. Insbesondere ergeben sich eine solche Verpflichtung nicht aus anderen Gewährleistungen der Software in öffentlichen Aussagen von Concondmarket, Mitarbeitern von Complymarket oder Vertriebspartnern.

(4) Soweit Angestellte oder Vertriebshändler von ComplyMarket Garantien vor Abschluss des Vertrags garantieren, gilt diese nur als von ComplyMarket akzeptiert, wenn sie durch das Management von Concondmarket bestätigt wurden.

(5) ComplyPlyMarket bietet dem Kunden während der Vertragszeit Software -Wartung und -unterstützung. Der Umfang der zu erbringenden Dienste wird in den Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software dargelegt.

(6) IncontryMarket führt eine tägliche Sicherung der Daten des Kunden durch. Die Sicherung wird für einen Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt.

3. Nutzungsrechte

Der zulässige Nutzungsumfang des Kunden und alle anderen Rechte und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Software unterliegen den Bedingungen für den Erwerb und die Verwendung der Software.

4. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Systems basiert auf der Serviceebene für Unterstützung und Hosting.

5. Aufgaben der Zusammenarbeit des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemanforderungen für die Bereitstellung der SaaS -Dienste in seiner Region zu erstellen. Dazu gehören:

  • Funktionalität seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege von und zum Übertragungspunkt zum Hostsystem
  • Installation der Client -Software, die für den Zugriff in ihrer aktuellen Version auf ausreichend dimensionierten Computern erforderlich ist

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Zugriffsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Client muss seine Zugriffsdaten sofort ändern, wenn bekannt wird, dass Dritte Zugriff auf seine Zugriffsdaten haben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Compymarket sofort zu informieren, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass seine Zugriffsdaten an die Software von Dritten missbraucht wurden oder werden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Bekämpfung von einer Störung der Verfügbarkeit des Systems zu benachrichtigen. Soweit möglich, wird der Kunde Einzelheiten zur Störung angeben, damit die Bekämpfung die Ursache und das Ausmaß der Störung untersuchen kann.

6. Vergütung

(1) Eine wiederkehrende Vergütung wird für SaaS vereinbart.

(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.

(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.

7. Term und Kündigung

(1) Der Vertrag für SaaS beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach wird es automatisch um weitere zwölf Monate erweitert.

(2) Der Zeitpunkt der Übertragung der Client -Software und der Zugriffsdaten an den Kunden gilt als der Zeitpunkt der Übertragung der Software.

(3) Wenn sich während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart haben, gilt auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags für diese Erweiterungen.

(4) Der Vertrag kann frühestens am Ende der Mindestzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

(5) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.

(6) Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.

Iv. Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung von Software -Wartung und -unterstützung durch ComplyMarket für die im Angebot von Complymarket enthaltenen Software.

Dienstleistungsumfang

(1) ComplyMarket entwickelt die Software weiter, behebt Fehler und versorgt dem Kunden regelmäßig neue Versionen der Software (Minor- und Major -Releases).

.

(3) Die mit der Veröffentlichung von ComplyMarket angekündigten Hardware- und Softwareanforderungen gelten für die jeweiligen Versionen der Software. Wenn sich die Software entwickelt, können die Systemanforderungen angepasst werden.

(4) Im Rahmen der Übertragung neuer Versionen der Software ist die Bekämpfung von ComplyPlyMet berechtigt, die verwendete Open -Source -Software zu ändern und weitere Open -Source -Software zu verwenden, sofern dies nicht die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten des Kunden für die Verwendung der Software beeinträchtigt. Die neu verwendete Open -Source -Software kann anderen Open -Source -Lizenzbedingungen unterliegen als diejenigen, die zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung des Vertrags mitgeteilt werden.

(5) Darüber hinaus stellt ConcontlyMarket dem Kunden von Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen in Baden-Württemberg) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr einen Support-Schreibtisch für Supportanfragen zur Verfügung.

(6) Die Unterstützung beinhaltet:

  • Beantwortung individueller anwendungsspezifischer und technischer Fragen.
  • Der Umgang mit technischen Problemen, die unter der Kontrolle von ComplyMarket oder der Software stehen.

(7) Die Unterstützung enthält nicht:

  • General Management Consulting und Benutzertraining.
  • Unterstützung bei der technischen Installation, der funktionalen Einrichtung und dem Betrieb der Software.
  • Anfragen zu technischen Problemen außerhalb der Kontrolle des Complymarket oder der Software, wie z. B. der Firewall -Konfiguration.

Management auf Betriebssystemebene, Installation von Programmen von Drittanbietern.

(8) Die Verwendung des Supports ist auf ordnungsgemäß lizenzierte Benutzer der Software und auf die als technischen Kontakte bezeichneten Personen beschränkt.

(9) Sofern nicht anders vereinbart, unterliegt die Bearbeitung von Support -Anfragen der Service -Level -Vereinbarung für Unterstützung und Hosting.

3.. Aufgaben der Zusammenarbeit des Kunden

(1) Neue Versionen der Software müssen in digitaler Form verfügbar gemacht werden. Sofern nicht ausdrücklich bestellt, verpflichtet sich der Kunde, die neueste Version der Software zu installieren und zu verwenden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, sorgfältig zu prüfen, ob ein technisches Problem in seiner Hardware- oder Softwareumgebung als Ursache ausgeschlossen werden kann, bevor eine Support -Anfrage vorliegt.

(3) Der Kunde bietet die für den Support und die Unterstützung von der Verarbeitung erforderliche Dokumentation und Informationen zur Verfügung. Dies umfasst, aber nicht beschränkt auf:

  • Beschreibung des Fehlers oder Fehlfunktions
  • Zeit und Dauer der Existenz
  • Anzahl der betroffenen Benutzer
  • Beschreibung der System- und Hardwareumgebung
  • Geben Sie alle anderen Informationen zur Verarbeitung der Anforderung an (z. B. Protokolldateien, Screenshots, Sankey -Diagramme, Umberto -Modelle usw.).

4. Vergütung

(1) Eine wiederkehrende Vergütung wird für die Bereitstellung von Software -Wartung und -unterstützung vereinbart.

(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.

(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.

5. Term und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Wartung und Unterstützung von Software beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach muss es automatisch um weitere zwölf Monate verlängert werden.

.

(3) Für den Fall, dass der Kunde während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen zum Nutzungsumfang der Software erwirbt, gelten auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags.

(4) Der Vertrag kann frühestens am Ende der Mindestzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

(5) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.

Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.

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