Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: GTC) gelten für alle zwischen uns abgeschlossenen Verträge, das Unternehmen, das die Market UG (Haftungsbekränkt), Geschäftsführerin mit Macht der Repräsentation: Dr. Mohamed Kassem, 44 Tal, 80331 Munich, Deutsch, +49 (0) 1637819457, Eyclo: 1), (0) (0) 1637819457, E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-Mail: E-MAILLY (E-IFO. Bekanntmachung) und Sie als unser Kunde (im Folgenden Kunde).
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen im Rahmen des öffentlichen Rechts oder für Sondermittel im Sinne von § 310 Abs. 1 des Deutschen Zivilgesetzbuchs (BGB). Wir werden nur die Bedingungen des Kunden anerkennen, die mit unseren Verkaufsbedingungen in Konflikt oder von unseren Verkaufsbedingungen in Konflikt stehen oder von ihnen abweichen, wenn wir ihre Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Einzelne Vereinbarungen mit dem Kunden in Einzelfällen (einschließlich Nebenvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Vorbehaltlich des gegenteiligen Nachweises ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern dies nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffen wurden, ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Bestellbestätigung und unserer Erklärung der Akzeptanz.
Die Version des zum Zeitpunkt der Abschließung des Vertrags gültigen GTC gilt.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Transaktionen mit dem Kunden, insofern sie rechtliche Transaktionen einer verwandten Natur sind.
Concondmarket hat das Recht, die rechtlichen Bedingungen jederzeit zu ändern, sofern er den Mandanten über solche Änderungen benachrichtigt. Die damals geänderten Rechtsbedingungen gelten für alle Verträge nach Erhalt der Mitteilung.
Wir bieten Informationstechnologiedienste und Beratung an, insbesondere Softwarelösungen im Bereich der Produkteinhaltung und Nachhaltigkeit sowie Beratung in diesem Bereich sowie Beratungs- und Maklerdienste im Bereich der Produkteinhaltung in der EU. Wir helfen Lieferanten, Herstellern und Importeuren, die Anforderungen an die Produkteinhaltung zu verstehen und konforme Materialien, Komponenten und Produkte über ein Online -Portal zu finden, das es unseren Kunden ermöglicht, Materialien, Komponenten und Produkte erst nach der informierten Compliance -Anforderungen zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck bieten wir insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:
(1) Die Präsentation und Werbung von Artikeln und Diensten auf unserer Website tun dies nicht ein verbindliches Angebot darstellen, um einen Vertrag abzuschließen.
(2) indem Sie eine Bestellung über die Website senden, indem Sie auf die Schaltfläche klicken. Zahlung ", Sie geben eine rechtlich verbindliche Bestellung auf. Sie sind für einen Zeitraum von der Bestellung gebunden zwei (2) Wochen nach der Bestellung; Ihr Recht, Ihre Bestellung, falls vorhanden, zu widerrufen unberührt.
(3) Wir bestätigen sofort den Erhalt Ihrer Bestellung per E-Mail über unsere Website. Eine solche E-Mail stellt keine verbindliche Akzeptanz der Bestellung dar, es sei denn, zusätzlich, es sei denn Bei der Bestätigung des Empfangs wird die Annahme gleichzeitig deklariert.
(4) Darüber hinaus kann ein Vertrag auch individuell durch Angebot und Akzeptanz abgeschlossen werden per E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationsmittel. Wir geben ein nicht-bindendes Angebot an Der Kunde für den gewünschten Service, den der Kunde durch Erstellen einer akzeptieren kann Erklärung an uns. Dies stellt ein Angebot dar, einen Vertrag seitens der Vertrag abzuschließen Kunde, den wir durch eine separate Erklärung akzeptieren können.
(5) Ein Vertrag wird nur abgeschlossen, wenn wir Ihre Bestellung mithilfe einer Erklärung der Erklärung annehmen Annahme. Mit der Bestätigungsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, aber schließlich darauf Lieferung der Waren oder Leistung des Dienstes, wir senden Ihnen den Text des Textes Vertrag bestehend aus der Bestätigung der Bestellung, der GTC und der Bestellung auf einem dauerhaften Datenmedium.
(6) Der Vertrag wird in englischer Sprache abgeschlossen.
(1) Die von uns angegebenen Leistungszeiten werden berechnet - wenn ausdrücklich als Bindung - von Das Datum unserer Bestellbestätigung, vorbehaltlich der vorherigen Zahlung des Preises (außer im Fall von Kauf auf Rechnung). Datteln, die einseitig vom Kunden angegeben sind (z. B. in einer Bestellung) als angeforderte Liefertermine angesehen. Dies gilt auch, wenn die Bekämpfung nicht ausdrücklich ausdrücklich ist Objekt gegen die vom Client angegebenen Liefertermine. Nur gegenseitig vereinbarte Liefertermine dürfen Bindend betrachten.
(2) Wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Kapazitäten für die Dienste verfügbar sind, sind wir informiert den Kunden sofort darüber in der Bestätigungsbestätigung. Wenn der Service nicht kann dauerhaft bereitgestellt werden, können wir keine Erklärung der Erklärung abgeben Annahme. In diesem Fall wird ein Vertrag nicht abgeschlossen. Wenn der von der angegebene Dienst Der Kunde in der Bestellung ist nur vorübergehend nicht verfügbar, wir werden auch den Kunden darüber informieren Dies sofort in der Bestätigungsbestätigung.
(3) Bindungsdeliefertermine werden automatisch durch einen angemessenen Anmutraum verschoben, wenn:.
(1) Alle auf unserer Website angegebenen oder einzeln vereinbarten Preise sind ausschließlich der geltenden gesetzlichen Wertsteuer.
(2) Die Zahlungen werden innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, wenn die Zahlung auf Konto vereinbart wurde. Wenn die Zahlung direkt über die Website erfolgt, ist sie unmittelbar nach der Aufgabe der dort angebotenen Zahlungsmethoden fällig und zu zahlen.
(3) Im Falle einer verspäteten Zahlung hat die Bekämpfung des Incoments berechtigt, die Ausfallzinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Grundzins und einer Pauschalgebühr von bis zu 50,00 Euro zu berechnen. Darüber hinaus kann Concondmarket die Erbringung seiner Dienstleistungen vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren. Die Verpflichtung des Kunden, die Ausfallzinsen zu zahlen, verhindert nicht, dass wir weitere Schäden für den Ausfallanspruch beanspruchen.
(4) Die Kombination ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einer fortlaufenden Verpflichtung mit Wirkung gegenüber dem Kunden zum ersten Mal nach Ablauf der anfänglichen Amtszeit anzupassen. Incontrymarket informiert den Kunden über eine Änderung der Vergütung mindestens drei Monate im Voraus. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um mehr als 5%ist der Kunde berechtigt, die jeweilige fortgesetzte Verpflichtung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Erhalt des Antrags auf Erhöhung zum Ende des aktuellen Berechnungszeitraums zu kündigen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bereitstellung der Dienste von Complymarkets vernünftig zusammenzuarbeiten. Der Kunde erstellt alle vereinbarten Voraussetzungen für die Bereitstellung der Dienste von Complymarket rechtzeitig und gibt uns die erforderlichen Dokumente zur Verfügung.
(2) Zu den Verpflichtungen des Kunden, zusammenzuarbeiten, gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Folgendes:
(1) Wir haften für Mängel gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen In Dies Respekt.
(2) Die Begrenzungsfrist für alle Garantieansprüche des Kunden gegen die fällige Compymarket Zu Materialfehler sind ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Begrenzungsfrist.
(3) ComplyMarket nur Haftbefehle für Mängel in der von ComplyMarket erstellten Software. NEIN Garantie wird für Mängel in Software Dritter vergeben Kunde kostenlos oder auf andere Weise kostenlos zur Verfügung stellt.
(4) Einbeziehung der Vertragspflichten mit der Sorgfalt eines vorsichtigen Geschäftsmann. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir keine Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Richtigkeit der Informationen.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen von diesem sind Ansprüche für Schäden durch den Kunden, der sich aus der Lebensverletzung, dem Glied oder der Gesundheit oder der Verstoß gegen essentiell Vertragliche Verpflichtungen (Kardinalverpflichtungen) sowie die Haftung für andere Schäden bezogen auf eine absichtliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von unserer Seite, seitens seiner legalen Vertreter oder stellvertretende Agenten oder über das Produkthaftungsgesetz. Materiell vertraglich Verpflichtungen sind diejenigen, deren Erfüllung notwendig ist, um das Ziel der zu erreichen Vertrag. Die Bekämpfung garantiert nicht und haftet ausdrücklich nicht für die Genauigkeit oder Authentizität der vom Verkäufer vorgelegten Beweise. Wir überprüfen nur ihre Existenz, nicht ihre Authentizität. Genauigkeit und Vollständigkeit.
(2) Im Falle einer Verbreitung materieller vertraglicher Verpflichtungen haften wir nur für Der für den Vertrag typische vorhersehbare Schaden, wenn ein solcher Schaden durch einfache verursacht wurde Nachlässigkeit, es sei denn Gesundheit.
(3) Die Beschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer Recht Vertreter und stellvertretende Agenten, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen, die aus den Absätzen 1 und 2 resultieren Wir haben den Fehler betrügerisch versteckt oder eine Garantie für die Qualität der Artikel. Das Gleiche gilt insofern, als wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Qualität des Gegenstandes. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben nicht betroffen.
(5) die maximale Gesamthaftung des Vertrags, die unerbittliche Vertragshaftung (einschließlich Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht) oder auf andere Weise wegen Verstoßes gegen diese Bedingungen oder Bedingungen Angelegenheit, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von ComplyMarket - erbrachten Diensten ergeben - einschließlich kostenloser Dienstleistungen - ist auf die Höhe der Vergütung begrenzt, die von der geschuldet ist Kunde zu Kombinieren Sie die im Rahmen des entsprechenden Projekts erbrachten Dienste.
(1) Der Service:
(2) Rechte:
(3) Kompensation:
(1) The service:
(2) Qualität, Verfügbarkeit, Änderungen und Unterbrechungen:
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Geheimnis aller Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten oder Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, die sie erhalten oder sich von der bewusst werden jeweilige andere Partei während der Durchführung des Vertrags, auch über das Ende der Vertrag und die jeweiligen Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Informationen und Dokumente Mai Nicht zugänglich für Dritte, die nicht an der Leistung der beteiligt sind Vertrag. Die Parteien schützen den Gegenstand des Vertrags, als ob es ihre wäre eigen Dokumente, die schützend würdig sind. Jede Partei verlangt von der anderen, die Natur zu dokumentieren Und Umfang der zu diesem Zweck ergriffenen organisatorischen Maßnahmen.
(2) Informationen und Dokumente, die zum Zeitpunkt von allgemein bekannt und zugänglich sind Offenlegung oder die der Empfangspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung oder der Offenlegung bereits bekannt waren oder die von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden, ist von der Pflicht befreit von Vertraulichkeit.
(3) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass die Compymarket sammelt, speichert, Prozesse und, wenn notwendig ist an Dritte seine Daten in dem Ausmaß, das für die Leistung erforderlich ist von Der Vertrag und auf der Grundlage der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (siehe Auch Datenschutzdeklaration ).
(4) Wenn und in dem Maße, in dem der Client personenbezogene Daten zu IT -Systemen verarbeitet Die Bekämpfung ist technisch verantwortlich, der Kunde muss den entsprechenden Daten zustimmen Schutzbedingungen und -bedingungen (in Auftrag gegebener Verarbeitung) oder einen separaten Vertrag abschließen für Auftragsdatenverarbeitung mit ComplyMarket.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, können beide vertraglichen Partner den anderen als Referenz nennen Vertraglicher Partner und nutzen Sie sein Logo auf ihrer Website oder auf gedruckter Angelegenheit für Marketing Zwecke.
Im Falle von Verträgen mit IT -Diensten, insbesondere, aber nicht schlüssig Software Lösungen, unsere Lizenzbedingungen gilt auch.
(1) Verträge zwischen uns und den Kunden unterliegen dem Gesetz des Bundes Republik Deutschland unter Ausschluss des UN -Konvents über Verträge für die International Verkauf von Waren. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und der Wahl Die Anwendbarkeit der obligatorischen Bestimmungen bleibt nicht betroffen.
(2) Wenn der Kunde ein Händler, eine juristische Person nach öffentlichem Recht oder ein spezieller Fonds unter ist öffentliches Recht, der Ort der Leistung und die Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus ergeben Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und den USA sind das eingetragene Amt von Bekämpfung.
(3) Der Vertrag bleibt in seinen verbleibenden Teilen verbindlich, selbst wenn einzelne Punkte sind rechtlich ungültig. Die ineffektiven Punkte werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, wenn beliebig. Soweit dies eine unangemessene Nöte für einen der Vertragsabschluss darstellen würde Parteien, Der Vertrag wird jedoch als Ganzes unwirksam.
(4) Alle Daten, Text, Logos und andere Bilder (noch oder bewegend), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten zu Materialien, Komponenten und Produkten sowie deren Namen, Eigenschaften und Quellen (zusammen die "Daten") sind die alleinige Eigenschaft von Complymarket, seinen Lieferanten und/oder ihre jeweilige Lizenzgeber. Der Client hat kein Recht auf die von ComplyMarket erstellten Datenbanken und/oder seine Lizenznehmer.
Diese Lizenzbedingungen gelten für die dauerhafte Übertragung der Software an den Kunden Und die Verwendung des Kunden.
Jede Übertragung der Software durch den Kunden ohne Zustimmung von ComplyMarket ist verboten, sofern dies nicht durch obligatorisches Gesetz zulässig ist. Im Falle einer zulässigen Übertragung der Software gilt Folgendes:
(1) Mit dem Kauf einer Lizenz gewährt das Kontenmarkt dem Kunden ein nicht exklusives, einfaches, ewiges und nicht übertragbares Recht, die Software innerhalb des unten angegebenen Gebrauchsbereichs und im Angebot zu verwenden.
.
(3) Die Software besteht aus einer Serverkomponente und einer Client -Komponente. Folgendes gilt:
(4) Der Kunde kann die Software nur verwenden, um eigene interne Geschäftstransaktionen und interne Geschäftstransaktionen seiner Gruppenunternehmen (verbundene Unternehmen) durchzuführen. Ein Gruppenunternehmen (verbundenes Unternehmen) im Sinne dieser Bestimmungen ist eine juristische Person, die einer Partei (Tochtergesellschaft) gehört, zu der eine Partei (Muttergesellschaft) gehört oder der demselben Eigentümer wie einer Partei (Schwesterfirma) gehört. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Besitz", mehr als 50% der Aktien in einem Unternehmen zu kontrollieren.
(5) Die Duplikation der Software ist nur sofern zulässig, als dies für die Verwendung gemäß dem Vertrag erforderlich ist. Der Kunde kann Backup -Kopien der Software in dem Maße erforderlich machen. Backup -Kopien für tragbare Datenträger müssen als solches gekennzeichnet und mit einer Urheberrechtsbekanntmachung zugunsten der Bekämpfung von entsprechender Market versehen sein.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Erweiterungen oder andere Anpassungen an die Software vorzunehmen, es sei denn, dies ist dies nach obligatorischem Recht zulässig. Der Kunde hat nur das Anspruch auf die Korrektur von Fehlern selbst oder hat sie von Dritten korrigiert, wenn die von dem Client gemeldete Bekämpfung nicht bereit ist oder nicht in der Lage ist, solche Softwarefehler zu korrigieren.
(7) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die Software zu dekompilieren, es sei denn, dies ist durch obligatorisches Recht zulässig. Dies gilt nur dann, wenn Concondmarket die Daten nicht zur Verfügung gestellt hat, um die Interoperabilität mit anderer Hardware oder Software nach einer entsprechenden Anfrage mit einem angemessenen Zeitraum festzulegen.
(8) Wenn Concondmarket eine neue Version der Software für den Kunden zur Verfügung stellt, unterliegt diese neue Version auch diesen Lizenzbedingungen. Die Nutzungsrechte für die ältere Version verfallen mit der produktiven Verwendung der neuen Version, aber spätestens vier Wochen nach der ersten Verwendung für Testzwecke.
(9) Soweit dies den Kunden mit Software zur Verfügung stellt oder andere Dienste für den Kunden erbringt, die durch das Urheberrecht oder auf andere Weise geschützt sind, erhält der Kunde die gleichen Nutzungsrechte, auf die er in Bezug auf die Compymarket -Software Anspruch hat.
(10) Die oben genannte Gewährung von Rechten unterliegt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich für Testzwecke für den Zeitraum von der Versorgung bis zur Zahlung für den Dienst zu verwenden.
Für operative Überwachung, Produktverbesserung und Fehleranalyse überträgt die Software diagnostische Daten in die Einhaltung einer sicheren Verbindung als Standard. Persönliche Daten werden nur in pseudonymisierter Form übertragen (siehe auch<a href="https://www.complymarket.com/privacy" class="text-customGreen underline"><strong> Datenschutzrichtlinie</strong></a> ).
(1) Die Software besteht aus Software, die von ComplyMarket selbst sowie Open -Source -Software erstellt wurde.
(2) Die Gewährung von Rechten durch die Einhaltung des Kunden (siehe § 4) enthält ausdrücklich keine Open -Source -Software. Open Source -Software wird dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage der Bedingungen der jeweiligen Open -Source -Lizenzen und unterliegt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software sorgfältig zu speichern, um Missbrauch zu verhindern.
(2) Copyright -Mitteilungen, Seriennummern und andere Funktionen der Software, die zur Identifizierung des Programms nicht entfernt oder geändert werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige der entsprechenden Funktionen.
(3) Auf Anfrage informiert der Kunde die Einhaltung der Installationen und Kopien der von ihm und deren Aufenthaltsort erstellten Software.
(4) Der Kunde muss sicherstellen, dass die Software, die auf Datenanbietern, Erinnerungen oder anderen Hardware gespeichert ist, vollständig und dauerhaft zuvor gelöscht wird:
(5) Die Bekämpfung ist berechtigt, die Verwendung der Software einmal im Jahr remote zu prüfen.
(6) In Ausnahmefällen kann die Bekämpfung von Inspektionen vor Ort Inspektionen durchführen, wenn:
(7) Der Kunde wird vernünftigerweise mit dem Komfort bei der Durchführung der Bewertungen zusammenarbeiten. Die Bewertungen vor Ort werden vier Wochen im Voraus von ComplyMarket bekannt gegeben.
(8) Die Kosten der Inspektion werden vom Kunden getragen, wenn die Inspektion nicht im Einklang mit dem Vertrag verwendet wird. Die Bekämpfung kann das Inspektionsrecht an Dritte übertragen.
Nach Beendigung des Kundenrechts, die Software zu verwenden, muss der Kunde die Software in die Einhaltung der Software zurückgeben und alle Kopien der Software löschen, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, sie für einen längeren Zeitraum zu behalten. Der Mandant überzeugt die Bekämpfung der Löschung.
Diese Lizenzbedingungen gelten für die dauerhafte Übertragung der Software an den Kunden und die Verwendung des Kunden.
. Der Quellcode der Software und eine Übertragung desselben an den Client unterliegen nicht des Vertrags.
(5) Die vereinbarte Qualität der Softwareergebnisse ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung für die im Angebot enthaltene Software. Die Bekämpfung haftet nicht für weitere Qualität. Insbesondere ergeben sich eine solche Verpflichtung nicht aus anderen Gewährleistungen der Software in öffentlichen Aussagen von Concondmarket, Mitarbeitern von Complymarket oder Vertriebspartnern.
(6) Soweit Angestellte oder Vertriebshändler von ComplyMarket Garantien vor Abschluss des Vertrags garantieren, werden diese nur als von ComplyMarket angenommen, wenn sie durch das Management von Concondmarket bestätigt wurden.
(7) ComplyMarket bietet dem Kunden während der Vertragszeit Software -Wartung und -unterstützung. Der Umfang der zu erbringenden Dienste wird in den Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software dargelegt.
(8) Die in Abschnitt 12 des GTC festgelegten Bestimmungen zu Behebungsstörungen gelten auch für die Softwarevermietung. Abschnitt 12.1 Die Beseitigung von Mängel im Falle des Lizenzkaufs gilt nicht.
Der zulässige Nutzungsumfang des Kunden und alle anderen Rechte und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Software unterliegt den Bedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Software.
Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in seinem Zugriff regelmäßig zu sichern. Die Datensicherungen müssen so gespeichert werden, dass es möglich ist, die unterstützten Daten wiederherzustellen.
(1) Für die Softwarevermietung wird eine wiederkehrende Gebühr vereinbart.
(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.
(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.
(1) Der Vertrag für die Bereitstellung von Software beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach muss es automatisch um weitere zwölf Monate verlängert werden.
(2) Der Zeitpunkt, an dem die ComplyMarket dem Kunden einen Link mit einem Lizenzschlüssel oder im Falle der Inbetriebnahme enthält, wird der Zeitpunkt, an dem die Complymarket die Software auf dem QA -System des Kunden installiert, als der Zeitpunkt an, an dem die Software an den Kunden übertragen wird.
(3) Wenn sich während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart haben, gilt auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags für diese Erweiterungen.
(4) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.
(5) Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS -Dienste von ComplyMarket. Dazu gehören:
Der Kunde kann somit die Funktionen der Software über den Online -Zugriff über die installierte Client -Software in den Räumlichkeiten des Kunden verwenden.
(1) Miteinander verbleiben dem Kunden das Recht, die Software über das Internet für die vereinbarte vertragliche Laufzeit zu verwenden. Zu diesem Zweck wird die CompingMarket -Software auf einem Server installiert, technisch betätigt und mit dem Internet verbunden, so dass der Kunde über eine verschlüsselte Verbindung darauf zugreifen kann. Darüber hinaus bietet Concondmarket den erforderlichen Speicherplatz für die Daten des Kunden an.
(2) Die Client -Software- und Zugriffsdaten, die für den Zugriff und die Verwendung der Software erforderlich sind, müssen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die vereinbarte Qualität der Softwareergebnisse aus der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Bekämpfung ist nicht für weitere Qualität haftet. Insbesondere ergeben sich eine solche Verpflichtung nicht aus anderen Gewährleistungen der Software in öffentlichen Aussagen von Concondmarket, Mitarbeitern von Complymarket oder Vertriebspartnern.
(4) Soweit Angestellte oder Vertriebshändler von ComplyMarket Garantien vor Abschluss des Vertrags garantieren, gilt diese nur als von ComplyMarket akzeptiert, wenn sie durch das Management von Concondmarket bestätigt wurden.
(5) ComplyPlyMarket bietet dem Kunden während der Vertragszeit Software -Wartung und -unterstützung. Der Umfang der zu erbringenden Dienste wird in den Bedingungen für die Wartung und Unterstützung von Software dargelegt.
(6) IncontryMarket führt eine tägliche Sicherung der Daten des Kunden durch. Die Sicherung wird für einen Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt.
Der zulässige Nutzungsumfang des Kunden und alle anderen Rechte und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Software unterliegen den Bedingungen für den Erwerb und die Verwendung der Software.
Die Verfügbarkeit des Systems basiert auf der Serviceebene für Unterstützung und Hosting.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Systemanforderungen für die Bereitstellung der SaaS -Dienste in seiner Region zu erstellen. Dazu gehören:
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Zugriffsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Client muss seine Zugriffsdaten sofort ändern, wenn bekannt wird, dass Dritte Zugriff auf seine Zugriffsdaten haben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Compymarket sofort zu informieren, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass seine Zugriffsdaten an die Software von Dritten missbraucht wurden oder werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Bekämpfung von einer Störung der Verfügbarkeit des Systems zu benachrichtigen. Soweit möglich, wird der Kunde Einzelheiten zur Störung angeben, damit die Bekämpfung die Ursache und das Ausmaß der Störung untersuchen kann.
(1) Eine wiederkehrende Vergütung wird für SaaS vereinbart.
(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.
(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.
(1) Der Vertrag für SaaS beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach wird es automatisch um weitere zwölf Monate erweitert.
(2) Der Zeitpunkt der Übertragung der Client -Software und der Zugriffsdaten an den Kunden gilt als der Zeitpunkt der Übertragung der Software.
(3) Wenn sich während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software vereinbart haben, gilt auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags für diese Erweiterungen.
(4) Der Vertrag kann frühestens am Ende der Mindestzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
(5) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.
(6) Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung von Software -Wartung und -unterstützung durch ComplyMarket für die im Angebot von Complymarket enthaltenen Software.
(1) ComplyMarket entwickelt die Software weiter, behebt Fehler und versorgt dem Kunden regelmäßig neue Versionen der Software (Minor- und Major -Releases).
.
(3) Die mit der Veröffentlichung von ComplyMarket angekündigten Hardware- und Softwareanforderungen gelten für die jeweiligen Versionen der Software. Wenn sich die Software entwickelt, können die Systemanforderungen angepasst werden.
(4) Im Rahmen der Übertragung neuer Versionen der Software ist die Bekämpfung von ComplyPlyMet berechtigt, die verwendete Open -Source -Software zu ändern und weitere Open -Source -Software zu verwenden, sofern dies nicht die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten des Kunden für die Verwendung der Software beeinträchtigt. Die neu verwendete Open -Source -Software kann anderen Open -Source -Lizenzbedingungen unterliegen als diejenigen, die zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung des Vertrags mitgeteilt werden.
(5) Darüber hinaus stellt ConcontlyMarket dem Kunden von Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen in Baden-Württemberg) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr einen Support-Schreibtisch für Supportanfragen zur Verfügung.
(6) Die Unterstützung beinhaltet:
(7) Die Unterstützung enthält nicht:
Management auf Betriebssystemebene, Installation von Programmen von Drittanbietern.
(8) Die Verwendung des Supports ist auf ordnungsgemäß lizenzierte Benutzer der Software und auf die als technischen Kontakte bezeichneten Personen beschränkt.
(9) Sofern nicht anders vereinbart, unterliegt die Bearbeitung von Support -Anfragen der Service -Level -Vereinbarung für Unterstützung und Hosting.
(1) Neue Versionen der Software müssen in digitaler Form verfügbar gemacht werden. Sofern nicht ausdrücklich bestellt, verpflichtet sich der Kunde, die neueste Version der Software zu installieren und zu verwenden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sorgfältig zu prüfen, ob ein technisches Problem in seiner Hardware- oder Softwareumgebung als Ursache ausgeschlossen werden kann, bevor eine Support -Anfrage vorliegt.
(3) Der Kunde bietet die für den Support und die Unterstützung von der Verarbeitung erforderliche Dokumentation und Informationen zur Verfügung. Dies umfasst, aber nicht beschränkt auf:
(1) Eine wiederkehrende Vergütung wird für die Bereitstellung von Software -Wartung und -unterstützung vereinbart.
(2) Diese Gebühr und die Zahlungsmodalitäten (Fristen) sind im Angebot angegeben.
(3) Wenn sich die Bekämpfung und der Kunde auf nachfolgende Erweiterungen des Nutzungsumfangs der Software einig sind, wird die Vergütung durch den für diesen Zweck vereinbarten Betrag erhöht.
(1) Der Vertrag über die Wartung und Unterstützung von Software beginnt mit der Bereitstellung der Software und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Danach muss es automatisch um weitere zwölf Monate verlängert werden.
.
(3) Für den Fall, dass der Kunde während eines aktuellen Vertrags Erweiterungen zum Nutzungsumfang der Software erwirbt, gelten auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags.
(4) Der Vertrag kann frühestens am Ende der Mindestzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
(5) Das Recht jeder Vertragspartei auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund bleibt unberührt.
Der Vertrag darf nur in seiner Gesamtheit gekündigt werden. Partielle Kündigungen, z. Für einzelne Module sind Apps oder ähnliche nicht zulässig.
Befriedigende UG (Haftungsbekränkt)
Tal 44 - 80331 München, Deutschland
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