Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Ahmed Sakr May 04, 2024

Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

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Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Überblick

Der Umfang der Auslastung:

  • Ab 2023 sollen 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt sein
  • Entweder eine zentrale Verwaltungsbehörde oder ein gesetzlich eingerichteter Hauptsitz in Deutschland

Verantwortlichkeiten:

  • Jährliche und spontane Erfüllung der geforderten Untersuchung und Begutachtung
  • Jährliche und spontane Erstellung interner Aufzeichnungen und öffentlicher Berichte

Besonderer Bereich:

  • Interner Betriebsbereich
  • Direkt beauftragte Primärlieferanten (Tier-1)
  • Nachfolgende Lieferanten (Tier-n) werden aufgrund fundierter Kenntnis indirekt eingebunden.

Durchsetzung von Vorschriften

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesministerium für Wirtschaft
  • Kontrollen, Weisungen, Berechtigungsrechte und Informationspflichten auf Basis der Risikobeurteilung.

Sanktionen und Geldstrafen

  • Regelungen zu Verwaltungsstrafen, die bis zu 2 % des Jahresumsatzes betragen können.
  • Deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Gewerkschaften verfügen über die Fähigkeit, die Rechte der Betroffenen durchzusetzen.

Aktueller Status

  • Die Gesetzgebung wird ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Deutsche Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

 

Ahmed Sakr

Product Compliance Consultant

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