
Inhaltstabelle
Einführung
Die Entwaldung ist ein dringendes globales Thema, das erheblich zum Klimawandel, zum Verlust der biologischen Vielfalt und zum Abbau von Ökosystemen beiträgt. Die Europäische Union (EU) hat strenge Vorschriften zur Bekämpfung der Entwaldung und der Waldabbau im Zusammenhang mit Waren und Produkten eingeführt, die in den EU -Markt importiert, exportiert oder auf den EU -Markt gebracht wurden. Dieser Artikel befasst sich mit den in der EU -Verordnung beschriebenen Definitionen, Umfang, detaillierten Maßnahmen und Due -Diligence -Prozessen zur Minderung der Entwaldung.
Wichtige Definitionen
Das Verständnis der in der Verordnung verwendeten Terminologie ist für die Einhaltung und eine effektive Umsetzung von entscheidender Bedeutung. Hier sind Schlüsseldefinitionen:
- Relevante Waren: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Gummi, Soja und Holz.
- Relevante Produkte: Produkte, die in Anhang I aufgeführt sind, die mit relevanten Rohstoffen gefüttert oder mit relevanten Waren hergestellt wurden.
- Abholzung: Die Umwandlung des Waldes in die landwirtschaftliche Verwendung, ob durch Menschen induzierte oder nicht.
- Wald: Land über mehr als 0,5 Hektar mit Bäumen über 5 Metern und eine Überdachung von mehr als 10%ohne Land unter landwirtschaftlicher oder städtischer Nutzung.
- Landwirtschaftliche Verwendung: Nutzung von Land für die Landwirtschaft, einschließlich Plantagen und Aufzucht von Vieh.
- Waldverschlechterung: Strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung und Umwandlung der Primärwälder in Plantagenwälder oder anderer Waldland.
- Betreiber: Ein Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer kommerziellen Aktivität relevante Produkte auf den Markt platziert oder sie exportiert.
- Händler: Ein Händler ist eine Person in der Lieferkette, außer dem Betreiber, der im Verlauf einer kommerziellen Aktivität relevante Produkte auf dem Markt erhält.
Umfang der Verordnung
Die Verordnung gilt für Folgendes:
- Platzieren und Bereitstellung auf dem EU -Markt sowie das Exportieren relevanter Produkte, die in Anhang I aufgeführt sind, die mit relevanten Rohstoffen gefüttert wurden oder mit erstellt wurden.
- Die Verordnung zielt darauf ab:
- Minimieren Sie den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und zur Verschlechterung des Waldes.
- Reduzieren Sie die Treibhausgasemissionen und den Verlust der biologischen Vielfalt.
Ausnahmen werden für relevante Produkte gemacht, die vor bestimmten Daten erstellt wurden, wie in Artikel 37 (3) beschrieben.
Detaillierte Aktionen erforderlich
Verbot und Einhaltung
Die Betreiber müssen sicherstellen, dass relevante Produkte die folgenden Bedingungen erfüllen, bevor sie sie auf den Markt setzen oder exportieren:
- Abholzungsfrei: Produkte müssen nach dem 31. Dezember 2020 mit Rohstoffen enthalten, gefüttert werden oder mit Rohstoffen hergestellt werden, die nicht auf dem abgebrochenen Land hergestellt werden.
- Rechtsproduktion: Die Produkte müssen die relevanten Gesetzgebung des Produktionslandes einhalten.
- Due Diligence -Aussage: Eine Due -Diligence -Erklärung muss eingereicht werden, um die Einhaltung der Verordnung zu bestätigen.
Verpflichtungen der Betreiber
Die Betreiber müssen eine Due Diligence ausüben durch:
- Informationen sammeln: Sammeln der erforderlichen Daten und Dokumente, die die Einhaltung der Verordnung nachweisen.
- Risikobewertung: Bewertung des Risikos einer Nichteinhaltung auf der Grundlage gesammelter Informationen.
- Risikominderung: Implementierung von Maßnahmen zur Minderung identifizierter Risiken und Gewährleistung eines vernachlässigbaren Risikos einer Nichteinhaltung.
Die Betreiber müssen fünf Jahre lang Aufzeichnungen über die Sorgfaltspflicht behalten und sie auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Sie müssen den Behörden auch bei Schecks unterstützen und relevante Compliance -Informationen entlang der Lieferkette kommunizieren.
Verpflichtungen der Händler
Händler müssen:
- Sammeln und behalten Sie Informationen über die relevanten Produkte, die sie handeln, einschließlich Lieferanten- und Käuferdetails.
- Bleiben Sie mindestens fünf Jahre lang Aufzeichnungen und stellen Sie sie auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung.
- Unterstützung kompetenter Behörden bei der Durchführung von Konformitätsprüfungen.
Autorisierte Vertreter
Betreiber und Händler können autorisierte Vertreter ernennen, um in ihrem Namen Due Diligence -Erklärungen vorzulegen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Einhaltung bleibt jedoch beim ursprünglichen Betreiber oder Händler.
Due Diligence -Prozess
Informationsanforderungen
Die Betreiber müssen Informationen sammeln und behalten, z. B.:
- Produktbeschreibung und Handelsname.
- Produktmenge.
- Produktionsland und Geolokalisierung des für die Produktion genutzten Landes.
- Lieferant- und Käuferdetails.
- Nachweis des statusfreien Status und der rechtlichen Produktion.
Risikobewertung
Die Betreiber müssen gesammelte Informationen überprüfen und analysieren, um das Risiko einer Nichteinhaltung zu bewerten. Zu den Kriterien für die Risikobewertung gehören:
- Risikoniveaus, die dem Produktionsland zugeordnet sind.
- Anwesenheit von Wäldern und indigenen Völkern.
- Prävalenz von Entwaldung und Waldabbau.
- Zuverlässigkeit der Dokumentation und Informationsquellen.
Risikominderung
Wenn ein nicht zu vernachlässigbares Risiko identifiziert wird, müssen die Betreiber Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, wie z. B.:
- Zusätzliche Informationen erhalten.
- Durchführung unabhängiger Audits.
- Unterstützung der Compliance -Bemühungen unter Lieferanten.
Die Betreiber müssen jährlich Risikominderungsentscheidungen dokumentieren und überprüfen.
Strafen für die Nichteinhaltung
Zu den Strafen für die Nichteinhaltung gehören:
Geldstrafen:
- Bußgelder sind proportional zu den verursachten Umweltschäden und den wirtschaftlichen Vorteilen, die sich aus der Verletzung ergeben.
- Bei Rechtspersonen können Bußgelder bis zu 4% des jährlichen Gewerkschaftsumsatzes des Betreibers oder des Händlers im Geschäftsjahr vor der endgültigen Entscheidung betragen. Die Geldbuße kann erhöht werden, um sicherzustellen, dass sie den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen übersteigt, der durch Nichteinhaltung erzielt wird.
Beschlagnahme:
- Beschlagnahme von nicht konformen Produkten und Einnahmen aus Transaktionen, die diese Produkte betreffen.
Vorübergehender Ausschluss:
- Vorübergehender Ausschluss für bis zu 12 Monate von öffentlichen Beschaffungsprozessen und Zugang zu öffentlichen Mitteln, einschließlich Zuschüssen und Zugeständnissen.
Verbot:
- Vorübergehendes Verbot, nicht konforme Produkte auf dem Markt zu platzieren oder zu erstellen, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
IT -Berichtsverpflichtungen für Betreiber und Händler
Informationssystem
Die EU -Verordnung schreibt die Einrichtung eines Informationssystems bis zum 30. Dezember 2024 vor. Dieses System wird:
- Registerbetreiber und Händler registrieren: Einschließlich ihrer autorisierten Vertreter in der Gewerkschaft.
- Lagern Sie Due Diligence -Aussagen: Zuweisen und Kommunikation von Referenznummern für jede Anweisung.
- Geolokalisierungsdaten konvertieren: Von relevanten Systemen zur korrekten Identifizierung der Geolokalisierung.
- Überprüfen Sie die Ergebnisse: Über Due Diligence -Aussagen.
- In den Zoll integrieren: Durch die Europäische Union Single -Fenster -Umgebung für Zoll.
Wie das komplizierte Team kann Ihnen helfen?
- ComplyPlyMarket bietet System zur Berichterstattung von Systeme zur Sorgfaltsdilgenzinformation
- In ConclyMarket können Sie Informationen zur Due -Diligence -Informationen von Ihren Lieferanten verwenden, indem Sie ComplyDOC
- ComplyMarket bietet eine Ad-hoc-Beratung an
Teilen Sie mit Ihrer Community
Kommentare
Hinterlassen Sie einen Kommentar oder stellen Sie eine Frage