Die EU-Verpackungsvorschriften ändern sich schnell
Mit der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union wird eine der bedeutendsten Reformen zur Verpackungskonformität eingeführt, die jemals in der EU umgesetzt wurde. Unternehmen aus den Bereichen Kosmetik, Lebensmittel, Einzelhandel, Elektronik, Pharmazeutika, Konsumgüter, Logistik und Fertigung stehen nun vor neuen Verpflichtungen in Bezug auf Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, recycelten Inhalt, Kennzeichnung, Wiederverwendungssysteme und Umweltaussagen.
Um Unternehmen das Verständnis dieser Änderungen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission kürzlich aktualisierte häufig gestellte Fragen (FAQs) und technische Leitfäden veröffentlicht, die viele praktische Umsetzungsfragen im Rahmen des PPWR abdecken.
Die aktualisierten Leitlinien verdeutlichen, wie die EU von Unternehmen Folgendes erwartet:
- Recyclingfähigkeit durch Design
- Verpackungsminimierung
- Berechnungen des recycelten Inhalts
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Harmonisierte Abfallsortierungsetiketten
- Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme
- Verpackungsaussagen und Marketing
- Pfandrückgabesysteme (DRS)
- Technische Verpackungsdokumentation
Für viele Unternehmen bestätigen die neuen FAQs, dass die Einhaltung von PPWR nicht mehr nur ein Umweltthema ist. Es handelt sich nun um eine umfassende Herausforderung in den Bereichen Betrieb, Beschaffung, Verpackungstechnik, Lieferkette und Produktkonformität.
Was ist der PPWR?
Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie und gilt als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung zielt darauf ab:
- Reduzieren Sie Verpackungsmüll
- Verbessern Sie die Recyclingfähigkeit
- Erhöhen Sie den Einsatz recycelter Materialien
- Harmonisierung der Verpackungsvorschriften in der gesamten EU
- Verbessern Sie die Sortierung von Verbraucherabfällen
- Reduzieren Sie die Umweltauswirkungen durch Verpackungen
Im Gegensatz zum vorherigen richtlinienbasierten Ansatz schafft das PPWR einheitlichere EU-weite Regeln, die nahezu jedes Unternehmen betreffen, das verpackte Produkte auf den EU-Markt bringt.
Welche Verpackungen sind abgedeckt?
Die PPWR gilt für fast alle Verpackungen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, egal ob leer oder gefüllt.
Dazu gehört:
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Verpackungsart |
Beispiele |
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Verkaufsverpackung |
Kosmetikdosen, Getränkeflaschen, Lebensmitteltabletts |
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Gruppierte Verpackung |
Mehrfachpackungen, Schrumpffolienbündel |
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Transportverpackung |
Paletten, Transportfolien, Versandkartons |
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E-Commerce-Verpackung |
Versandkartons, Schutzfüller |
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Importierte Verpackung |
Verpackung von Nicht-EU-Lieferanten |
Die Regelung richtet sich nach der Verpackung selbst, nicht nur nach dem Produkt. Dies bedeutet, dass außerhalb der EU verpackte importierte Produkte beim Verkauf auf dem EU-Markt weiterhin vollständig in den Geltungsbereich fallen.
Wichtige PPWR-Zeitleiste, die Unternehmen kennen müssen
Die aktualisierten FAQs bekräftigen, dass die PPWR-Konformität als mehrjähriges Transformationsprogramm behandelt werden muss.
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Datum |
Wichtiger Meilenstein |
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11. Februar 2025 |
PPWR trat in Kraft |
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12. August 2026 |
Allgemeines Geltungsdatum für viele Regeln |
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2027–2028 |
Zusätzliche Anleitungen und Methoden erwartet |
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1. Januar 2029 |
90 % Zielvorgabe für die getrennte Sammlung von Getränkebehältern |
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1. Januar 2030 |
Es gelten wesentliche Verpackungspflichten |
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2035 / 2040 |
Es gelten höhere Ziele zur Abfallreduzierung |
In den FAQs wird immer wieder betont, dass Unternehmen nicht bis 2030 warten sollten, da die Neugestaltung von Verpackungen, die Erfassung von Lieferantendaten und die Änderung von Etiketten jahrelange Vorbereitung erfordern.
Recyclingfähigkeit durch Design: Eine der größten PPWR-Änderungen
Eines der wichtigsten Themen, die in den FAQs geklärt werden, ist die Recyclingfähigkeit durch Design.
Bis 2030 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie in der gesamten EU effektiv und wirtschaftlich in großem Maßstab recycelt werden können.
In den FAQs wird erläutert, dass die Einhaltung der Vorschriften für die gesamte Verpackungseinheit gilt, einschließlich:
- Etiketten
- Schließungen
- Beschichtungen
- Ärmel
- Klebstoffe
- Integrierte Komponenten
Dies bedeutet, dass eine recycelbare Flasche mit einem problematischen Etikett oder einem nicht recycelbaren Verschluss die Gesamtbewertung der Recyclingfähigkeit dennoch nicht bestehen kann.
Die Kommission stellte außerdem Folgendes klar:
- Die Recyclingfähigkeit muss auf EU-Ebene funktionieren, nicht nur in einem Mitgliedstaat
- Verpackungen müssen in realen Systemen recycelbar sein und nicht nur theoretisch unter Laborbedingungen
- Zukünftige delegierte Rechtsakte werden detaillierte Kriterien für die Recyclingfähigkeit festlegen
Anforderungen an recycelte Inhalte für Kunststoffverpackungen
Die aktualisierten FAQs bieten zusätzliche Klarheit zu den Verpflichtungen zu recycelten Inhalten gemäß Artikel 7.
Ab 2030 müssen viele Kunststoffverpackungsformate einen Mindestanteil an Post-Consumer-Recyclingkunststoff (PCR) enthalten.
In den FAQs wird erläutert, dass Unternehmen Folgendes tun müssen:
- Stellen Sie fest, ob die Verpackung berührungsempfindlich ist
- Bestimmen Sie den Polymertyp
- Verpackungskategorie klassifizieren
- Berechnen Sie den Recyclinganteil pro Produktionsstätte und Jahr
- Pflegen Sie technische Dokumentation zur Unterstützung von Berechnungen
Die Anforderungen an den Recyclinganteil gelten für:
- Verkaufsverpackung
- Gruppierte Verpackung
- Transportverpackung
Die Leitlinien bestätigen auch, dass für die Berechnungen massenbasierte Jahresdurchschnitte und nicht einfache Produkt-für-Produkt-Prozentsätze verwendet werden müssen.
Verpackungsminimierung und Leerraumregeln
PPWR führt ab 2030 strenge Verpflichtungen zur Verpackungsminimierung ein.
In den FAQs wird klargestellt, dass Verpackungen:
- Darf nicht größer oder schwerer als nötig sein
- Darf keine unnötigen Ebenen enthalten
- Doppelböden oder irreführende übergroße Strukturen dürfen nicht verwendet werden
- Muss funktionale Verpackungsanforderungen rechtfertigen
Die aktualisierten Leitlinien bestätigen außerdem, dass für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen eine Leerraumbegrenzung von 50 % gilt.
Beispiele für Füllmaterialien, die als Leerraum gelten, sind:
- Luftpolsterfolie
- Luftkissen
- Schaumstofffüller
- Papierfüllung
Dies ist besonders wichtig für E-Commerce-Unternehmen, die übergroße Versandkartons verwenden.
Neue Klarstellungen zu Umweltaussagen
Die FAQs enthalten wichtige Warnungen zu umweltbezogenen Marketingaussagen.
Gemäß Artikel 14 beziehen sich Verpackungsaussagen auf Folgendes:
- Recyclingfähigkeit
- Recycelter Inhalt
- Kompostierbarkeit
- Wiederverwendbarkeit
- Verpackungsreduzierung
müssen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Die Leitlinien machen deutlich, dass Unternehmen vage oder irreführende Angaben vermeiden sollten, wie zum Beispiel:
- „Umweltfreundlich“
- „Grüne Verpackung“
- „Nachhaltig“
- „100 % recycelbar“
es sei denn, sie können diese Behauptungen vollständig mit technischen Beweisen und einer Dokumentation zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften untermauern.
In den FAQs wird außerdem klargestellt, dass Angaben zum Recyclinganteil nach der Veröffentlichung den offiziellen Berechnungs- und Überprüfungsmethoden der EU folgen müssen.
Harmonisierte Abfallsortierungsetiketten kommen
Eine der größten künftigen Änderungen im Rahmen des PPWR ist die Einführung harmonisierter EU-Abfallsortierungsetiketten.
Der technische Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) erläutert, wie künftige EU-Kennzeichnungen funktionieren könnten.
Das vorgeschlagene System zielt darauf ab:
- Reduzieren Sie die Verwirrung der Verbraucher
- Sortierqualität verbessern
- Harmonisierung der Etiketten in den Mitgliedstaaten
- Verbessern Sie die Sammelsysteme für Verpackungen
Der Vorschlag basiert auf Untersuchungen, an denen über 25.000 EU-Bürger und mehr als 250 Interessengruppen beteiligt sind.
Es wird erwartet, dass das Etikettensystem Folgendes verwendet:
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Beschriftungselement |
Zweck |
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Piktogramme |
Identifizieren Sie den Materialtyp |
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Farbe |
Erkennbarkeit verbessern |
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Text |
Sortieranweisungen klären |
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Matching-Prinzip |
Helfen Sie den Verbrauchern, die Verpackung den Behältern anzupassen |
Der Schwerpunkt des Systems liegt in erster Linie auf der materialbezogenen Kennzeichnung und nicht auf länderspezifischen Entsorgungshinweisen.
Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme werden erweitert
Die FAQs klären auch zukünftige Weiterverwendungspflichten.
Das PPWR führt Wiederverwendungsziele für mehrere Verpackungskategorien ein, darunter:
- Getränkeverpackung
- Transportverpackung
- Industrieverpackung
- Logistiksysteme
In den Leitlinien wird erläutert, dass es bei der Wiederverwendung nicht einfach darum geht, Verpackungen als „wiederverwendbar“ zu bezeichnen. Unternehmen müssen echte Wiederverwendungssysteme betreiben oder daran teilnehmen mit:
- Sammlung
- Retourenlogistik
- Reinigung
- Umverteilung
- Verfolgung
Die Verordnung führt außerdem zukünftige Mindestrotationsanforderungen für Mehrwegverpackungssysteme ein.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bleibt von entscheidender Bedeutung
Die FAQs bekräftigen, dass EPR weiterhin eine zentrale Compliance-Verpflichtung im Rahmen des PPWR darstellt.
Die Verantwortung für die Finanzierung der Abfallentsorgungssysteme bleibt bei den Herstellern, die Verpackungen in Verkehr bringen.
Zu den wichtigsten Klarstellungen gehören:
- Keine allgemeine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen
- Für Kleinproduzenten können reduzierte Meldepflichten gelten
- Die Meldesysteme werden EU-weit stärker harmonisiert
- Die Herstellerverantwortung hängt davon ab, wo Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht werden
In den FAQs wird außerdem betont, dass die Einhaltung der Verpackungsvorschriften eine Verantwortung für die gesamte Lieferkette ist, die die Zusammenarbeit zwischen Folgendem erfordert:
- Beschaffung
- Regulierungsteams
- Verpackungsingenieure
- Nachhaltigkeitsabteilungen
- Lieferanten
Verpackungskonformität wird datengesteuert
Ein Hauptthema in den FAQs ist die wachsende Bedeutung der technischen Dokumentation und Lieferantennachweise.
Von Unternehmen wird erwartet, dass sie detaillierte Compliance-Dateien führen, die Folgendes unterstützen:
- Materialzusammensetzung
- Recyclingfähigkeit
- Recycelter Inhalt
- Stoffbeschränkungen
- Verpackungsminimierung
- Umweltbezogene Ansprüche
- Berechnungen wiederverwenden
Die Kommission betont wiederholt die Notwendigkeit:
- Rückverfolgbare Lieferantendaten
- Technische Erklärungen
- Evidenzbasierte Konformitätsbewertungen
- Revisionsfähige Dokumentation
Dies bedeutet, dass die Einhaltung der Verpackungsvorschriften zunehmend zu einer Herausforderung für das digitale Datenmanagement wird und nicht nur zu einer rechtlichen Überprüfungsmaßnahme.
Praktische Maßnahmen, die Unternehmen jetzt ergreifen sollten
Die aktualisierten FAQs machen eines sehr deutlich: Unternehmen sollten sofort mit den Vorbereitungen beginnen.
Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören:
1. Ordnen Sie alle Verpackungsformate zu
Erstellen Sie einen vollständigen Bestand an Verpackungskomponenten, Materialien, Lieferanten und Verpackungsfunktionen.
2. Überprüfen Sie die Recyclingfähigkeit
Bewerten Sie Verschlüsse, Etiketten, Beschichtungen und Verbundstrukturen, die die Recyclingfähigkeit beeinträchtigen können.
3. Sammeln Sie Lieferantennachweise
Fordern Sie Erklärungen zum Recyclinganteil, zu besorgniserregenden Stoffen und zur Materialzusammensetzung an.
4. Bereiten Sie sich auf harmonisierte Etiketten vor
Überprüfen Sie zukünftige Etikettenplatzierungen, Druckbereiche und Auswirkungen auf die Neugestaltung der Verpackung.
5. Bewerten Sie Leerraum und Minimierung
Identifizieren Sie übergroße Verpackungen und unnötige Verpackungsschichten.
6. Richten Sie interne Teams aus
Die Verpackungskonformität erfordert jetzt die Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Nachhaltigkeit, Verpackung, Beschaffung, Qualität und Regulierung.
7. Überwachung künftiger delegierter Rechtsakte
Mehrere technische Methoden befinden sich noch in der Entwicklung und werden sich im Zeitraum 2027–2028 weiterentwickeln.
Wie ComplyMarket Ihre PPWR-Compliance unterstützen kann
ComplyMarket unterstützt Hersteller, Importeure, Einzelhändler, Kosmetikmarken, Verpackungslieferanten und globale Unternehmen bei der Bewältigung komplexer Verpackungs-Compliance-Verpflichtungen im Rahmen des EU PPWR.
Unsere Lösungen unterstützen:
- PPWR-Anwendbarkeitsbewertungen
- Analyse der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Verwaltung recycelter Inhalte
- Bewertungen zur Verpackungsminimierung
- Technische Verpackungsdokumentation
- Beurteilung von Umweltschäden
- Erfassung von Lieferanten-Compliance-Daten
- Konformitätsbewertungen von Verpackungen
- Unterstützung bei der EPR-Compliance
- Harmonisierte Etikettenvorbereitung
- Lösungen für den digitalen Produktpass
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Verpackungs-Compliance-Software
Die KI-gestützte Compliance-Plattform von ComplyMarket hilft Unternehmen, Verpackungsdaten zu zentralisieren, Lieferanten-Workflows zu automatisieren, regulatorische Verpflichtungen zu überwachen und sich auf zukünftige EU-Audits und Verifizierungsanforderungen vorzubereiten.
Letzter Imbiss
Die neu aktualisierten PPWR-FAQs bestätigen, dass die Verpackungskonformität in der EU in eine völlig neue Phase eintritt.
Die Zukunft der Verpackungskonformität wird abhängen von:
- Genaue Verpackungsdaten
- Starke Lieferantendokumentation
- Recycelbares Verpackungsdesign
- Verifizierter recycelter Inhalt
- Verantwortungsvolle Umweltaussagen
- Digitales Compliance-Management
- Funktionsübergreifende Koordination
Unternehmen, die frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, werden weitaus besser in der Lage sein, den Übergang zur neuen zirkulären Verpackungswirtschaft in der EU zu bewältigen.
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